Wasseransammlung nach Starkregen gilt als Überschwemmung
Wasseransammlung auf einer Straße nach einem Starkregen gilt als Überschwemmung
Eine Wasseransammlung auf einer Straße von bis zu 90 cm Tiefe nach einem Starkregen ist eine Überschwemmung im Sinne der üblichen Bedingungen in der Teilkaskoversicherung. Der Begriff ist nicht auf über die Ufer getretene Gewässer beschränkt, sondern schließt auch die Überschwemmung auf einer Straße durch einen Starkregen mit ein. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn ein Fahrzeug in einen überschwemmten Bereich der Straße hineinfährt, und dort durch das stehende Wasser beschädigt wird.
Eine „unmittelbare Einwirkung“ der Überschwemmung auf das Fahrzeug liegt vor, wenn sich das Fahrverhalten des Fahrzeugführers darauf beschränkt, dass er auf der von ihm befahrenen Straße „normal“ weiterfährt, und auf diese Weise in den überschwemmten Straßenbereich hineingerät.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Karlsruhe, 28.10.2019, 9 U 4/18
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