Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Versicherungsnehmers
Voraussetzungen der Verwirkung des Widerspruchsrechts eines Versicherungsnehmers
Für eine Verwirkung des Widerspruchsrechts reicht die „normale“ Vertragsdurchführung nicht aus. Erforderlich sind vielmehr besonders gravierende Umstände. Allein ein langer Zeitablauf zwischen der Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswerts und einem späteren Widerspruch genügt nicht. Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung sind die Beiträge für eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung als Wert des bis zum Widerspruch genossenen Versicherungsschutzes in voller Höhe in Abzug zu bringen. Für die Schätzung der aus Spar- und Verwaltungskostenanteil gezogenen Nutzungen ist die Nettoverzinsung des Versicherers ein aussagekräftiger Maßstab.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Karlsruhe, 23.07.2021, 12 U 39/21
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