Rückzahlung von Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung
Rückzahlung von Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung
Die tatsächliche Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit reicht für die Beendigung des Versicherungsverhältnisses bei einer Krankentagegeldversicherung aus. Dementsprechend beendet selbst der Bezug einer aus Kulanz gewährten Berufsunfähigkeitsrente das Versicherungsverhältnis. Für den Anspruch auf Rückgewähr von erhaltenen Krankentagegeldleistungen nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung in Verbindung mit den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) i.V.m. den Tarifbedingungen ist es daher irrelevant, ob die Berufsunfähigkeitsrente mit der richtigen Begründung (bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit statt richtigerweise Kulanz) gewährt wird.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
BGH, 16.12.2020, IV ZR 294/19
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