Ermittlung einer Berufsunfähigkeit durch Beweiswürdigung des Gerichts
Ermittlung einer Berufsunfähigkeit durch freie Beweiswürdigung des Gerichts
Zur Ermittlung einer Berufsunfähigkeit eines IT-Systemadministrators, der jederzeit auf Abruf für Störungsbeseitigungen zur Verfügung stehen muss und an psychisch vermittelten permanenten Ganzkörperschmerzen leidet, die eine Ausübung dieser, seinen Beruf zeitlich und inhaltlich in erheblichem Maße prägenden Teiltätigkeit für ihn unzumutbar erscheinen lassen, hat das Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung den gesamten Sachverhalt durch eine umfassende Auswertung zu ermitteln, insbesondere durch Zugrundelegun der Einschätzung des bestellten Sachverständigen. Für die Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit ist nicht nur auf den Zeitanteil einer einzelnen Tätigkeit abzustellen, die der Versicherungsnehmer nicht mehr ausüben kann, sofern es sich hierbei nicht um eine abtrennbare Einzelverrichtung handelt, sondern einen untrennbaren Bestandteil eines beruflichen Gesamtvorgangs darstellt.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Saarbrücken, 16.07.2021, 5 U 107/18
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