Anspruch auf Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto
Anspruch auf Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto
Dabei geht es um den Anspruch auf Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers für die Zeit der Wahrnehmung eines ärztlichen Untersuchungstermins.
Der Arbeitnehmer hat gemäß § 34.4.d MTV wegen des von ihm wahrgenommenen ärztlichen Untersuchungstermins einen tarifvertraglichen Anspruch auf entsprechende Zeitgutschrift, wenn es sich hierbei um eine „Spezialuntersuchung“ i.S.d. Vorschrift handelt. Auch wenn die ärztliche Bescheinigung keine näheren Einzelheiten über die Notwendigkeit einer Behandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt beinhalten muss, so stellt sich eine nähere Konkretisierung der Gründe für die Festlegung des Behandlungstermins gerade während der Arbeitszeit als erforderlich und auch zumutbar dar, wenn einer solchen Bescheinigung entnommen werden soll, dass der Beschäftigte sich vergeblich um einen anderen Termin außerhalb der Arbeitszeit bemüht hat. Der behandelnde Arzt hat dem betreffenden Arbeitnehmer bescheinigt, dass kein anderer Termin möglich war, sodass ein Anspruch auf Zeitgutschrift in entsprechender Höhe zu bejahen war.
LAG Hamm, 31.08.2023, 15 Sa 467/23
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