Schadensersatz für veruntreute Gelder bei Betriebsübergang
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz für veruntreute Gelder bei Betriebsübergang
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Zu diesen Rechten und Pflichten gehören auch Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer aus Verletzung arbeitsrechtlicher Vertragsbeziehungen sowie konkurrierende Ansprüche aus Delikts- und Bereicherungsrecht. Schließt der Betriebserwerber mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag nebst Gesamterledigungsklausel im Sinne eines konstitutiven negativen Schuldanerkenntnisses, dann sind hiervon regelmäßig auch mögliche Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung inklusive des Restschadensersatzanspruchs gemäß § 852 Satz 1 BGB erfasst.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Baden-Württemberg, 18.08.2020, 15 Sa 48/19
Wenn Sie Fragen zur Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz für veruntreute Gelder bei Betriebsübergang haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.