Leistungsanspruch gegen Unfallversicherungen
OLG Frankfurt am Main, 04.05.2016, 7 U 259/13
Ein in einer Unfallversicherung Versicherter hat gegen die Versicherung einen Leistungsanspruch, wenn er auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erlitten hat, bei dem er gestürzt und mit dem Kopf auf den Boden aufgeschlagen ist, wobei er sich durch den Sturz ein Schädelhirntrauma 1. Grades zugezogen hat. Steht zur Überzeugung des Gericht nach umfangreich durchgeführter Beweisaufnahme fest, dass bei dem Verunfallten seit Ereignis eine dauernde Beeinträchtigung seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit vorliegt und er fortbestehend unter einer posttraumatischen Epilepsie leidet, so besteht auch eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine kausale Verknüpfung zwischen dem unfallbedingten ersten Gesundheitsschaden und der eine Invalidität begründenden dauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung.
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 04.05.2016, Az.: 7 U 259/13
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OLG Frankfurt am Main, 04.05.2016, 7 U 259/13