Keine Auskunftsansprüche des Arbeitgebers
Anspruch auf Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto
Dabei geht es um das Thema: Keine Auskunftsansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer über erzieltes Einkommen bei Vorlage eines Arbeitslosengeldbescheids
Der Arbeitgeber hat keinen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitnehmer über erzieltes Einkommen in dem betreffenden Zeitraum, wenn dieser bereits durch Erfüllung erloschen ist. Dies ist zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer für den gesamten streitgegenständlichen Zeitraum Auskunft durch Vorlage eines Auszugs des Arbeitslosengeldbescheids der Arbeitsagentur erklärt hat, dass er in dieser Zeit Arbeitslosengeld in entsprechender Höhe täglich bezogen und im Übrigen keinerlei anderweitigen Einkünfte erzielt hat. Bemängelt der Arbeitgeber diesbezüglich, dass ihm keine hinreichende Überprüfung des Arbeitslosengeldbescheides mangels vollständiger Vorlage möglich ist, hat dieser Einwand keinen Einfluss auf die Erfüllungswirkung der erteilten Auskunft.
LAG Köln, 27.04.2023, 8 Sa 793/22
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