Feststellung der Invalidität
Anforderungen an die ärztliche Feststellung der Invalidität
Die Invalidität, das heißt die dauernde Beeinträchtigung aufgrund eines Unfallereignisses, und damit auch diejenige, die innerhalb der Jahresfrist eingetreten ist, muss spätestens 15 Monate nach dem Unfallereignis ärztlich festgestellt worden sein. Insoweit handelt es sich ebenfalls um eine Anspruchsvoraussetzung. Aus der ärztlichen Feststellung müssen die sich vom Arzt angenommene Ursache der Invalidität und die Art ihrer Auswirkung auf die Gesundheit des Versicherten ergeben. Weiter muss festgestellt werden, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden (mit)ursächlich ist. Dabei sind an die ärztliche Feststellung keine hohen Anforderungen zu stellen. Es reicht vielmehr eine Feststellung dem Grunde nach. Aus ihr muss sich ergeben, dass die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis festgestellt worden ist.
Originalentscheidung auf JURION aufrufen:
OLG Frankfurt am Main, 06.03.2018, 3 U 235/16
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