Entgeltfortzahlung im Urlaub und Krankheitsfall
Entgeltfortzahlung im Urlaub und Krankheitsfall
Eine schwangere Arbeitnehmerin hat keinen (weiteren) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aus § 3 Abs. 1 EFZG gegen den Arbeitgeber über den 6-Wochen-Zeitraum hinaus, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht auf einer anderen Krankheit beruht. Dem Arbeitnehmer obliegt in diesem Fall eine abgestufte Darlegungslast. Dieser ist die Arbeitnehmerin vorliegend nicht nachgekommen, nachdem der Arbeitgeber das Vorliegen einer „neuen“ Erkrankung i.S.d. § 3 Abs. 1 S. 1 i.V.m. S. 2 EFZG bestritten hat. Sie hätte umfassend zum Nichtvorliegen einer Fortsetzungserkrankung vortragen und im Einzelnen darlegen müssen, welchen gesundheitlichen Einschränkungen und Beschwerden bei ihr bestanden, um die Beurteilung zu ermöglichen, ob eine Fortsetzungserkrankung möglich ist. Eine Hyperemesis Gravidarum stellt gerade eine typische, schwangerschaftsbedingte Erkrankung dar, die aus nicht ausgeheiltes Grundleiden anzusehen ist.
LAG Köln, 21.09.2023, 8 Sa 184/23
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