Berufung eines Versicherers auf eine Ausschlussfrist kann treuwidrig sein
Berufung eines Versicherers auf eine Ausschlussfrist kann treuwidrig sein
Eine Berufung eines Versicherers auf eine Ausschlussfrist kann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn sich der Versicherer über eine längere Zeit zu Unrecht seiner Leistungspflicht entzogen hat und erst dadurch erreicht wird, dass er sich seinen vertraglich übernommenen Pflichten bezüglich des Neuwertanteils nunmehr legal vollends entziehen kann. Die Beweislast für eine arglistige Obliegenheitsverletzung trägt der Versicherer. Der Versicherungsnehmer, dessen Kenntnis von einem mitteilungspflichtigen Umstand bewiesen ist, trägt hingegen die Beweislast für einen nachträglichen Wegfall dieser Kenntnis. Der dem Versicherungsnehmer obliegende Beweis mangelnder Ursächlichkeit einer Obliegenheitsverletzung erfordert, dass der Versicherungsnehmer die sich aus dem Sachverhalt ergebenden Möglichkeiten sowie die weitergehenden Behauptungen des Versicherers ausräumt.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Dresden, 06.10.2020, 4 U 2789/19
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