Ausschlussklausel in Rechtsschutzversicherung
Umfang einer Ausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung
Eine Ausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung für „Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium“ erfasst auch Rechtsstreitigkeiten über die Zuweisung eines Studienplatzes („Kapazitätsklagen“). Bei dem Begriff „Zugang zum Hochschulstudium“ ist schon nicht von einem fest umrissenen Rechtsbegriff auszugehen, der nur die allgemeine Hochschulreife und andere Qualifikationsvoraussetzungen als Zugangskriterium für ein Hochschulstudium umfasst, nicht aber die Zulassung zum Studium. Das somit für die Auslegung maßgebliche Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers geht dahin, dass die Klausel sämtliche Streitigkeiten umfasst, die die tatsächliche Aufnahme eines Hochschulstudiums und damit auch den Erhalt eines Studienplatzes betreffen.
Originalentscheidung auf JURION aufrufen:
OLG Karlsruhe, 21.09.2018, 12 U 86/18
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