Anwendung von Ausschlussfristen für den Geldanspruch
Anwendung von Ausschlussfristen für den Geldanspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung
Für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung als reiner Geldanspruch können grundsätzlich Ausschlussfristen bestehen. Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung wird erst dann im Sinne der Ausschlussfrist fällig, sofern eine Belehrung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen erfolgt.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022, 5 Sa 486/21
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