Anspruch auf außerordentliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Anspruch auf außerordentliche Eigenkündigung des Arbeitnehmers bei Weigerung der vertragsgemäßen Beschäftigung durch den Arbeitgeber
Die Weigerung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen, kann an sich zur Rechtfertigung des Ausspruchs einer außerordentlichen Eigenkündigung des Arbeitnehmers geeignet sein, da diese eine schwerwiegende Vertragsverletzung darstellt. Dies gilt selbst bei Bereitschaft des Arbeitgebers, das vertraglich vereinbarte Gehalt weiterzuzahlen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Köln, 24.01.2023, 4 SaGa 16/22
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