Unklarheitenregelung bei Auslegung einer Bezugnahmeklausel
Verhaltensbedingte Kündigung bei Verletzung der Anzeigepflicht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz
Die Unklarheitenregelung setzt voraus, dass die Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung mindestens zwei Ergebnisse als vertretbar erscheinen lässt und keines den klaren Vorzug verdient.
Es müssen „erhebliche Zweifel“ an der richtigen Auslegung bestehen. Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Unklarheitenregelung nicht. Die Unklarheitenregelung findet auch Anwendung bei der Auslegung von arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklauseln. Als Ergebnis der Anwendung der Unklarheitenregelung auf eine Bezugnahmeklausel kann einem Arbeitnehmer ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf betriebliche Altersversorgung gemäß dem in Bezug genommenen Regelwerk zustehen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Baden-Württemberg, 21.07.2020, 15 Sa 20/19
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