Einzelheiten zu Schadensrecht in Gebäudeversicherungsvertrag
Einzelheiten zu Schadensrecht in Gebäudeversicherungsvertrag
Werden im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung insbesondere Zäune versichert, sind auch die Schäden durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes erfasst, die an dem daran eingebauten Gartentor entstehen. Erweist sich allerdings die Reparatur des nur teilweise beschädigten Tores als unwirtschaftlich, da eine Neuanschaffung kostengünstiger wäre, so entsprechen die dadurch bedingten Aufwendungen wirtschaftlich gesehen dem „Neuwert“ der Sache, der bedingungsgemäß die Obergrenze der versicherten Sache bildet. Der Versicherungsnehmer muss sich damit hier die bereits getätigten Versicherungszahlungen insoweit anrechnen lassen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Saarbrücken, 17.02.2023, 5 U 30/22
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