gefälschter Covid-Test Grund für außerordentliche Kündigung
Gefälschter Covid-Test Grund für außerordentliche Kündigung
In diesem Urteil geht es um das Thema: Vorlage eines gefälschten SARS-CoV-2- Testnachweises als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.
In diesem Urteil geht es um das Thema: Vorlage eines gefälschten SARS-CoV-2- Testnachweises als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Die Vorlage eines gefälschten SARS-CoV-2-Testnachweises stellt einen Pflichtverstoß i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB dar, welcher die Arbeitgeberin „an sich“ zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Aufgrund der besonderen gesundheitlichen Gefahren handelt es sich um eine erhebliche Verletzung der aus dem Arbeitsvertrag gemäß § 241 Abs. 2 BGB folgenden Nebenpflichten. Durch die (versuchte) Täuschung der Arbeitgeberin, negativ auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden zu sein, liegt eine Zerstörung des in den Arbeitnehmer gesetzten erforderlichen Vertrauens für die Fortführung des Arbeitsverhältnisses.
Zur ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber das Anhörungsverfahren einleitet und den Abschluss des Anhörungsverfahrens vor Ausspruch einer Kündigung abwartet.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
ArbG Mannheim, 15.06.2022, 2 Ca 25/22
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