Feststellung der Belastung eines berufsunfähigen Koches
Feststellung der Belastung eines berufsunfähig gewordenen Koches
Bei Beurteilung der Frage, ob der Versicherte bedingungsgemäß berufsunfähig geworden ist, ist die zuletzt ausgeübte Tätigkeit unter Berücksichtigung der tatsächlich an einzelnen Wochentagen geleisteten Arbeitsstunden heranzuziehen. Denn entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung der Erwerbstätigkeit, sodass nicht auf eine fiktive 5-Tage-Woche abzustellen ist, wenn (wie hier) etwa in der Sommersaison ein Koch 6-9 Stunden an 6 Tagen in der Woche arbeitet.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Schleswig, 24.03.2022, 16 U 86/21
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