Kündigung eines Koches wegen Kirchenaustritt unwirksam
Außerordentliche Kündigung eines Koches in evangelischer Kindertagesstätte bei dessen Kirchenaustritt unwirksam
Die außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Kochs in einer evangelischen Kindertagesstätte wegen seines Austritts aus der evangelischen Kirche ist unwirksam. Der Arbeitgeber darf den durch den Kirchenaustritt bekundeten Loyalitätsverstoß des Kochs nicht zum Kündigungsgrund erheben. Auch wenn der Kirchenaustritt nach dem Kirchenrecht zu den schwersten Vergehen gegen die Religion und die Einheit der Kirche gehört, wird man diesen Loyalitätsverstoß angesichts der Glaubens- und Gewissensfreiheit des Kochs nicht als schuldhaft ansehen können. Die Anforderung an einen Koch, zum Zwecke der weiteren Berufsausübung in der Kirche verbleiben zu müssen, erweist sich angesichts des in einer Kita zutage tretenden Ethos des Kirchenträgers als nicht wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt und als nicht verhältnismäßig. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Koch keinerlei Beitrag zur Verwirklichung des Erziehungsauftrags der religiösen Bildung der in der Kita betreuten Kinder leistet.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Baden-Württemberg, 10.02.2021, 4 Sa 27/20
Wenn Sie Fragen zum Thema: Außerordentliche Kündigung eines Koches in evangelischer Kindertagesstätte bei dessen Kirchenaustritt unwirksam haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.