Fehlende Kompotenz des EuGH bei Fragen der Arbeitsvergütung
Fehlende Kompotenz des EuGH zur Stellungnahme bei Fragen der Arbeitsvergütung
Art. 153 Abs. 5 AEUV regelt die Übertragung von benannten Richtlinien bzw. Beschlüssen von Mitgliedstaaten auf den Rat. Die Vorschrift beinhaltet keine Kompetenz des EuGH, zu Fragen der Arbeitsvergütung Stellung zu nehmen. Der EuGH hat demnach auch nicht die Befugnis, die traditionellen Regeln für die Darlegungs- und Beweislast in einem Überstundenprozess abzuändern. Dies gilt zumindest für die Frage der entsprechenden Veranlassung auf Arbeitgeberseite.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Niedersachsen, 06.05.2021, 5 Sa 1292/20
Wenn Sie Fragen zum Thema fehlende Kompotenz des EuGH bei Fragen der Arbeitsvergütung haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.