Rechtmäßige Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Rechtmäßige Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschafts
Bezüglich der Bestimmung des Inhalts und der Grenzen eines Kündigungsschutzes außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes hat eine Berücksichtigung der grundrechtlichen Schutzpflichten und deren Bedeutung unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu erfolgen. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion ist rechtmäßig, da sie nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB verstößt. Es liegt vielmehr in der freien Entscheidung der betreffenden Arbeitnehmerin, ob sie von den Impfangeboten des Arbeitgebers Gebrauch macht oder sich an anderer Stelle einer Impfung gegen das Coronavirus unterzieht.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
BAG, 30.03.2023, 2 AZR 309/22
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