Einsichtsmöglichkeiten in ein Bewerbermanagement-Tool
Einsichtsmöglichkeiten in ein Bewerbermanagement-Tool
In dem Fall geht es um ein Urteil zu der Vorlage der notwendigen Bewerbungsunterlagen durch Einsichtsmöglichkeiten in ein Bewerbermanagement-Tool.
Die Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen i.S.d. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG hat nicht zwingend in Papierform zu erfolgen. Eine solche ist auch auf die Weise möglich, dass die Betriebsratsmitglieder, denen Dienst-Laptops zur Verfügung stehen, im Rahmen der Information über eine beabsichtigte Einstellung umfassende Einsichtsmöglichkeiten in die digitalen Unterlagen mittels eines Bewerbermanagement-Tools erhalten. Mögliche Problematiken im Hinblick auf den Datenschutz der Stellenbewerber stellen sich gleichermaßen sowohl bei der Einsicht in die digitalisierten Unterlagen als auch bei der Einsicht in ausgedruckte und in Papierform vorgelegte Unterlagen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022, 2 TaBV 1/22
Wenn Sie Fragen zu dem Thema Vorlage der notwendigen Bewerbungsunterlagen durch Einsichtsmöglichkeiten in ein Bewerbermanagement-Tool haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.