Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens Falschauskunft
Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens Falschauskunft
Der Erwerber eines Grundstücks hat gegen den Versicherer einer Gebäudeversicherung einen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund Beratungsverschuldens nach § 6 Abs. 5 und § 63 VVG, wenn dieser es versäumt hat, ihn bei Übernahme des Grundstücks von dem Veräußerer auf die Möglichkeit des Abschlusses einer neuen Versicherung hinzuweisen. Der Versicherer hat es versäumt, den geschiedenen Ehemann, der das Hausgrundstück seiner geschiedenen Ehefrau übernommen hatte, bezüglich des Abschlusses einer neuen Gebäudeversicherung zu beraten. Dieses gilt auch dann, wenn der Erwerber noch vor Eigentumserwerb an den Versicherer eines mit dem Veräußerer bestehenden Versicherungsvertrags mit dem Wunsch der vorzeitigen Übernahme der bereits bestehenden Gebäudeversicherung, einhergehend mit sofortiger Beitragszahlung, herantritt. Der Versicherer ist ihm in diesem Fall gegenüber zur Beratung gemäß § 6 Abs. 1 VVG verpflichtet. Gleiches ist für den seitens des Erwerbers kontaktierten Versicherungsvertreter gemäß § 61 Abs. 1 VVG anzunehmen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Karlsruhe, 05.10.2023, 12 U 66/23
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