Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung
Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung
Für die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) gibt es objektive Kriterien. Ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Prüfung des Vorliegens einer unfallbedingten posttraumatischen Belastungsstörung erfordert eine systematische Befragung des Geschädigten (hier: eines Verkehrsunfalls) zu den Symptomen einer PTBS. Zudem darf eine körperliche Untersuchung des Geschädigten nicht fehlen, weil sie Aufschluss über Trainingszustand und Aktivität des Probanden gibt. Verfügt der Geschädigte über ein tadelloses Erinnerungs-, Konzentrations- und Kommunikationsvermögen, so spricht dies gegen das Vorliegen einer PTBS, die ein wesentliches Vermeidungsverhalten und psychische Auffälligkeiten mit Dissoziation, Intrusionen, Flashbacks, Erregungen, körperliche Veränderungen und Gedächtnislücken erwarten lässt.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Celle, 22.01.2020, 14 U 106/18
Wenn Sie Fragen um den Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.