Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung von Urlaub
Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung von Urlaub aus einem beendeten Arbeitsverhältnis
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Abgeltung von Teilurlaub aus mehreren Kalenderjahren, soweit er darlegt, wie viele Urlaubstage aus welchem Urlaubsjahr konkret die Grundlage seines Zahlungsbegehrens bilden. Auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindesturlaub findet die Verjährungsregelung des § 194 Abs. 1 BGB Anwendung. Aus der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung der § 199 Abs. 1 BGB, §§ 1, 3 Abs. 1, § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG folgt hingegen, dass der Verjährungsbeginn nicht zwingend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist und der Arbeitnehmer über die in § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB beschriebene Kenntnis verfügt, beginnt. Vielmehr ist zusätzlich zu fordern, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch auch tatsächlich wahrzunehmen.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
BAG, 20.12.2022, 9 AZR 266/20
Wenn Sie Fragen zu dem Thema Anspruch auf Abgeltung von Urlaub bei Langzeiterkrankungen haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.