Frage nach Anomalien beim Abschluss einer Krankenkostenversicherung
Unklare Frage nach Anomalien beim Abschluss einer Krankenkostenversicherung
Die Frage nach Anomalien in Bezug auf Zahn-/Kieferfehlstellungen bei einem Abschluss einer privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung ist unklar. Die Frage nach Anomalien dem Versicherungsnehmer verlangt eine Wertung ab. Fragen, die dem Versicherungsnehmer Wertungen abverlangen, sind unzulässig. Sie begründen deshalb keine Anzeigepflicht. Selbst wenn man derart weit gefasste Fragen für zulässig hält, wird dem Versicherungsnehmer damit im Ansatz eine Wertung der Risikoerheblichkeit aufgegeben, obwohl dies Sache des Versicherers ist. Nach dem Wortlaut des § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG muss der Anzeigepflichtige zudem nur „die ihm bekannten Gefahrumstände“ anzeigen. Die Anzeigepflicht entsteht daher nur, soweit der Anzeigepflichtige positive Kenntnis von gefahrerheblichen Umständen hat.
Die Frage nach Anomalien dem Versicherungsnehmer verlangt eine Wertung ab. Fragen, die dem Versicherungsnehmer Wertungen abverlangen, sind unzulässig. Sie begründen deshalb keine Anzeigepflicht. Selbst wenn man derart weit gefasste Fragen für zulässig hält, wird dem Versicherungsnehmer damit im Ansatz eine Wertung der Risikoerheblichkeit aufgegeben, obwohl dies Sache des Versicherers ist. Nach dem Wortlaut des § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG muss der Anzeigepflichtige zudem nur „die ihm bekannten Gefahrumstände“ anzeigen. Die Anzeigepflicht entsteht daher nur, soweit der Anzeigepflichtige positive Kenntnis von gefahrerheblichen Umständen hat.
Originalentscheidungen auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
OLG Frankfurt am Main, 24.03.2021, 7 U 44/20
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