Den Mindestlohn beschränkende Vereinbarungen unwirksam
LAG Nürnberg, 09.05.2017, 7 Sa 560/16
Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind unwirksam. Das Ziel des Gesetzgebers war es u.a., die Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen, nicht hingegen, arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln generell zu unterbinden. Nimmt daher eine Ausschlussfrist Ansprüche wegen des gesetzlichen Mindestlohns nicht aus, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Ausschlussfrist. Die Ausschlussfrist ist vielmehr nur insoweit unbeachtlich, als Ansprüche auf Mindestlohn tangiert sind.
Urteil des LAG Nürnberg vom 09.05.2017, Az.: 7 Sa 560/16
Originalentscheidung in JURION aufrufen:
LAG Nürnberg, 09.05.2017, 7 Sa 560/16