Bemessung der Karenzentschädigung bei variable Entgeltbestandteilen
Bemessung der Karenzentschädigung bei variable Entgeltbestandteilen
Variable Entgeltbestandteile sind bei der Bemessung der Karenzentschädigung nur dann berücksichtigungsfähig, wenn sie zuletzt bezogene vertragsmäßige Leistungen gemäß § 74 Abs. 2 HGB darstellen. Als vertragsgemäß im Sinne dieser Norm ist eine Leistung dann, wenn sie auf dem Austauschcharakter des Arbeitsvertrages zurückzuführen ist und als Vergütung für die geleistete Arbeit erbracht wird. Zuletzt bezogene vertragsmäßige Leistungen liegen nicht vor, wenn der Leistungszeitraum für diese Vergütungsbestandteile schon zuvor endete.
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LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2020, 15 Sa 964/20
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