Auslegung einer besonderen Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte
Auslegung einer besonderen Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte und Eintritt des Versicherungsfalls
Eine Dienstunfähigkeitsklausel eines Versicherers, nach der für den Versicherungseintritt die körperlichen Gebrechen und die Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte zur Erfüllung der Dienstpflichten und die In-Ruhestand-Versetzung/Entlassung miteinander verknüpft sein müssen (Formulierung „und dazu“), lassen darauf schließen, dass die Voraussetzungen kumulativ vorliegen müssen und geben bei Eintritt des Versicherungsfalles die unwiderlegbare Vermutung der vollständigen Berufsunfähigkeit dar. Die Dienstunfähigkeit allgemein reicht hierfür noch nicht aus, da erkennbar ist, dass der Versicherer nicht auf eine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit verzichten möchte.
Originalentscheidung auf Wolters Kluwer Online aufrufen:
Urteil des BGH vom 31.05.2023, Az.: IV ZR 58/22
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