Thema Arbeitsrecht

Aktuelles und Rechtssprechungen

BAG: Fristlose Kündigung einer Geschäftsführerin wegen illoyalen Verhaltens

Betreibt die Geschäftsführerin eines Vereins auf intrigante Weise zielgerichtet die Abwahl des Vereinsvorsitzenden, kann dies die außerordentliche Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Aufhebung einer Versetzung ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats

Der Betriebsrat kann, wenn der Arbeitgeber eine Einstellung oder Versetzung ohne dessen vorherige Zustimmung durchführt, deren Aufhebung verlangen.

Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Bemessung der Zahl der Arbeitnehmer

In Betrieben mit in der Regel 501 bis 900 Arbeitnehmern sind zwei Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen, wobei bei der Bemessung der Zahl der Arbeitnehmer von dem allgemeinen betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auszugehen ist.

„Selbstständige Leistungen“ im tariflichen Sinne

Ob eine Tätigkeit „selbständige Leistungen“ im tariflichen Sinne erfordert, kann nicht im Wege einer Gesamtbetrachtung, sondern nur bezogen auf den jeweiligen Arbeitsvorgang beurteilt werden.

Anwendbarkeit des Arbeitszeitgesetzes auf eine Einrichtung zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Das Arbeitszeitgesetz findet auf die Arbeitszeiten der Fahrer im Bereich der Entsorgung tierischer Nebenprodukte im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 14 FPersV Anwendung. Die Anwendung des Arbeitszeitgesetzes richtet sich in einem solchen Fall nach § 21a Abs. 1 Satz 1 ArbZG.

Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub

Tarifvertragsparteien haben die Möglichkeit, Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche frei zu regeln, die den von Arbeitszeitrichtlinie und BurlG vorgesehenen Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen.

Beharrliche Arbeitspflichtverletzung durch ständige Verspätungen rechtfertigt verhaltensbedingte Kündigung

Verspätet sich ein Arbeitnehmer trotz einschlägiger Abmahnungen wiederholt – wenn auch nur um wenige Minuten -, rechtfertigt diese Arbeitspflichtverletzung grundsätzlich eine Kündigung.

Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch nach Ausspruch einer Verdachtskündigung

Die Voraussetzungen für eine Wiedereinstellung nach Ausspruch einer Verdachtskündigung sind die sich später herausstellende Unschuld des Arbeitnehmers oder zumindest das Bekanntwerden von Umständen, die den bestehenden Verdacht gegen ihn beseitigen bzw. entkräften.

Kein wettbewerbswidriges Konkurrenzverhalten bei Kontaktaufnahme zu altem Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer darf ohne Einwilligung des Arbeitgebers weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelszweig des Arbeitgebers für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen.

Anspruch auf Ausstattung mit Smartphone für Betriebsratsvorsitzenden

Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang u.a. sachliche Mittel sowie Informations- und Kommunikationstechnik, wozu auch ein internetfähiges Mobiltelefon gehört, zur Verfügung zu stellen.

Zulässigkeit von Altersgrenzen in freiwilligen Betriebsvereinbarungen

Betriebsparteien sind berechtigt, eine Altersgrenze für die Befristung von Arbeitsverhältnissen zu regeln, die auf das Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abstellt.

Deutsches Mitbestimmungsgesetz ist mit dem Unionsrecht vereinbar

Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche Mitbestimmungsgesetz mit dem Unionsrecht vereinbar.

Grobe Beleidigung – fristlose Kündigung auch im langjährigen Arbeitsverhältnis rechtens

Wer seinen Chef als „soziales Arschloch“ bezeichnet, muss damit rechnen, dass er diesen zukünftig nur noch von hinten sieht.

Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung

Die Bezeichnung der Geschäftsführer eines Familienbetriebs als „soziale Arschlöcher“ rechtfertigt eine fristlose Kündigung!

Einstellen von Umkleidezeiten in das Arbeitszeitkonto

Umkleidezeiten gehören zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung, wenn das Umkleiden einem fremden Bedürfnis dient und nicht zugleich ein eigenes Bedürfnis erfüllt.

Soziale Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung

Lebenskrisen wie beispielsweise eine Scheidung können zu einem vorübergehenden Verlust des Lebensmuts führen, der sich in krankheitsbedingten Ausfallzeiten niederschlägt.

Kündigung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Schülerin

Hat sich ein Lehrer wegen sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Schülerin (hier: durch Übersenden pornographischer Videoaufnahmen) strafbar gemacht (§ 176 StGB), ist eine Abmahnung vor Ausspruch einer Kündigung grundsätzlich entbehrlich, da die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich ausgeschlossen ist.

Ordnungsgemäße Unterrichtung des Arbeitnehmers über die Betriebserwerberin

Wird der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB weder über den Sitz der Übernehmerin noch über das für die Übernehmerin zuständige Registergericht informiert und fehlen zudem vollständige Angaben über die haftungsrechtlichen Folgen des Betriebsübergangs, entspricht das Unterrichtungsschreiben nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB.

Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit als unpfändbare Erschwerniszulagen

Eine Schichtzulage, die der Abgeltung der Erschwernisse durch Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit dient und die vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlt wird, stellt eine unpfändbare Erschwerniszulage dar.

Mitbestimmung auch für Verfahren über das Zustandekommen einer Zielvereinbarung

Von dem Mitbestimmungstatbestand des § 87 Absatz 1 Nummer 10 BetrVG werden die abstrakt-generellen Grundsätze der Lohnfindung erfasst.

Fehlerhafte Angabe als „Freiberufler“ im Xing-Profil – Teil 2

Ein Vollstreckungstitel, der den Arbeitgeber zur Erteilung eines Zeugnisses verpflichtet, dessen Inhalt einer bestimmten Notenstufe entspricht, genügt nicht den zwangsvollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen.

Fehlerhafte Angabe als „Freiberufler“ im Xing-Profil

Die fehlerhafte Angabe im privaten XING-Profil eines Arbeitnehmers, dieser sei als „Freiberufler“ tätig, stellt ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch keine aktive Werbung für eine Konkurrenztätigkeit und damit noch keinen Verstoß gegen das gesetzliche Verbot der Wettbewerbstätigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis dar.

Widerrechtliche Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung

Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.

Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei unwirksamer Regelung in einer Betriebsvereinbarung

Tarifvertrag als Sperre gegen weitere Regelungen mit konkurrierendem Inhalt (sog. „Regelungssperre“); Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine vertragliche Einheitsregelung (Gesamtzusage)

Darstellung in XING-Profil eines Arbeitnehmers Grund für außerordentliche Kündigung

Grundsätzlich ist ein Verstoß gegen das gesetzlich bestehende Verbot, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit zu entfalten, an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu begründen.

Anrechnung leistungsabhängiger Lohnbestandteile auf den gesetzlichen Mindestlohn

Das Mindestlohngesetz zielt nicht darauf ab, die bisherigen Vergütungsmodelle mit ihren unterschiedlichen Lohnbestandteilen einzuschränken.

Kündigungsschutz nach einem Entlassungsverlangen des Betriebsrats

Ist einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats in einem Verfahren nach § 104 Satz 2 BetrVG rechtskräftig aufgegeben worden, einen Arbeitnehmer zu entlassen, liegt für eine ordentliche Kündigung dieses Arbeitnehmers ein dringendes betriebliches Erfordernis iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vor.

Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

Das BAG hat über eine abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit entschieden.

Voraussetzungen einer „echten“ Druckkündigung

Verweigern Beschäftigte die Arbeit, weil der Arbeitgeber einem – unberechtigten – Kündigungsverlangen nicht nachkommt, ist eine Kündigung des Betroffenen nicht als sog. „echte“ Druckkündigung sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber den Druck und die dadurch drohenden wirtschaftlichen Nachteile nicht zumindest dadurch abzuwehren versucht, dass er die Beschäftigten auf die Rechtswidrigkeit der Arbeitsniederlegung hinweist und für weitere Zuwiderhandlungen arbeitsrechtliche Maßnahmen in Aussicht stellt.

Vorsorgliche nachträgliche Anhörung des Betriebsrats

Wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne Zustimmung des Betriebsrats durchführt oder er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrechthält, so kann der Betriebsrat nach § 101 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens