Thema Arbeitsrecht

Aktuelles und Rechtssprechungen

Arbeitgeberkritik an Betriebsrat

Aus dem in § 20 Abs. 2 BetrVG normierten Verbot, die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen zu beeinflussen, ergibt sich nicht die Verpflichtung des Arbeitgebers, sich jeder kritischen Äußerung über den bestehenden Betriebsrat oder einzelne seiner Mitglieder im Hinblick auf eine zukünftige Wahl zu enthalten.

Laufenden Kündigungsschutzverfahren

Der Empfänger einer Willenserklärung kann sich nicht auf den verspäteten Zugang der Willenserklärung berufen, wenn er die Zugangsverzögerung selbst zu vertreten hat. Er muss sich dann so behandeln lassen, als habe der Erklärende die entsprechenden Fristen gewahrt.

Widerrechtlichkeit einer Kündigungsandrohung

Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist dann widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.

Kündigung wegen Verstoßes gegen ein betriebliches Alkoholverbot

Der Alkoholgenuss während der Arbeit trotz eines Alkoholverbots kann je nach den Umständen des Einzelfalles ein Kündigungsgrund sein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist jedoch auch bei Verstößen gegen absolute Verbote zu beachten.

Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung von Ersatzmitgliedern unwirksam

Die Ladung aller Betriebsratsmitglieder einschließlich etwaiger Ersatzmitglieder ist eine wesentliche Voraussetzung für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Betriebsratsbeschlusses.

Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag

Die Wirksamkeit des betreffenden Tarifvertrags ist nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme. Vielmehr können Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich auch unwirksame Tarifverträge in Bezug nehmen.

Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen

Das spanische Unternehmen Bankia nahm am 09.01.2013 Konsultationen mit der Arbeitnehmervertretung wegen einer geplanten Massenentlassung auf. Am 08.02.2013 erzielte das Verhandlungsgremium eine Vereinbarung, in der die maßgeblichen Kriterien dafür festgelegt wurden, welchen Arbeitnehmern gekündigt werden sollte und welche in dem Unternehmen weiter beschäftigt würden.

Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses

Herr Hubertus John wurde von der Stadt Bremen (Deutschland) als Lehrer angestellt. Kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze beantragte er, über diesen Zeitpunkt hinaus weiterbeschäftigt zu werden.

Beachtung des betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

Nach § 75 BetrVG haben die Betriebsparteien darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden..

Beteiligung des Personalrats bei Kündigung in der Wartezeit

Bei einer Kündigung in der Wartezeit ist die Substantiierungspflicht des Arbeitgebers bei der Beteiligung des Personalrats nicht an den objektiven Merkmalen der Kündigungsgründe des noch nicht anwendbaren § 1 KSchG, sondern allein an den Umständen zu messen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet.

Keine Abmahnung vor Kündigung bei Tätlichkeit gegen Arbeitskollegen notwendig

Kommt es zwischen Arbeitskollegen zu Tätlichkeiten, ua mit Würgen des Halses, muss vor einer Kündigung grundsätzlich keine Abmahnung ausgesprochen werden.

Auch unterschiedliche ausgeheilte Erkrankungen können krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen

Einer negativen Prognose steht nicht entgegen, dass die Arbeitsunfähigkeitszeiten auf unterschiedlichen Erkrankungen beruhen. Selbst wenn die Krankheitsursachen verschieden sind, können sie doch auf eine allgemeine Krankheitsanfälligkeit hindeuten, die prognostisch andauert.

Karenzentschädigung – Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.02.2014 als „Beauftragter technische Leitung“ zu einem Bruttomonatsverdienst von zuletzt 6.747,20 Euro beschäftigt. Im Arbeitsvertrag der Parteien war für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein dreimonatiges Wettbewerbsverbot vereinbart worden.

Ermittlung der angemessenen Arbeitnehmererfindervergütung

Nach § 9 Abs. 2 ArbEG kommt es für die Bemessung der Arbeitnehmererfindervergütung insbesondere auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung an.

fristloser Kündigung für Arbeitnehmer

Zwar rechtfertigt auch eine besonders lange Betriebszugehörigkeit nicht, dass ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht oder sich genesungswidrig verhält. Aber es wird ein erhebliches Bestandsschutzinteresse begründet.

Zwangsvollstreckung gegen einzelne Betriebsratsmitglieder

Der Betriebsrat hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich gegenüber einzelnen Betriebsratsmitgliedern verpflichtet, seine E-Mail-Korrespondenz mit der Arbeitgeberin über einen bestimmten E-Mail-Account zu führen und an die E-Mail-Adressen einzelner Betriebsratsmitglieder gesandte E-Mails an diesen E-Mail-Account weiterzuleiten.

Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft ist kein Arbeitnehmer

Der Kläger wurde im Jahr 2004 bei der Beklagten als „vice president“ (damalige Bezeichnung für Partner) nach einem Quereinstieg angestellt. Im Jahr 2005 schlossen die Parteien ein „transfer agreement“, nach dem der Kläger zum Geschäftsführer ernannt und in ein entsprechendes Dienstverhältnis übernommen wurde.

Erwähnung selbständiger Arbeitsweise kein Zeugnisbrauch

Die Parteien streiten über den Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Die Klägerin war bei der Beklagten, einer internationalen Anwaltssozietät, als Assistentin mit Sekretariatsaufgaben für einen Partner tätig.

Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Selbstverpflichtung des Arbeitgebers

Bringt ein Arbeitgeber im Rahmen einer Selbstverpflichtung zum Ausdruck, dass mobile Arbeitsmittel nicht in der Freizeit zu dienstlichen Zwecken genutzt werden sollen, ist eine solche Erklärung nicht mitbestimmungspflichtig.

Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats aus seinem allgemeinen Überwachungsrecht

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG erfasst nicht eine vom Arbeitgeber durchgeführte Abgeltung von geleisteten Überstunden oder bestehenden Freizeitansprüchen gegenüber den Arbeitnehmern.

Anhörung der verdächtigen Arbeitnehmerin

Eine Verdachtskündigung kommt zum Schutz des Arbeitnehmers nur unter engen Voraussetzungen in Betracht

Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

Um vergütungspflichtige Arbeit handelt es sich bei dem An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung.

Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahmen

Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahmen eines Personalgesprächs ist wirksam

Entgeltausfallprinzip gilt auch für Mindestlohnansprüche

Das MiLoG gibt dem Arbeitnehmer nur einen Mindestlohnanspruch für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. Einen eigenen Anspruch auf Lohnersatzleistungen sieht das MiLoG nicht vor.

Rechte einzelner Betriebsratsmitglieder in der Betriebsratssitzung

Ein einzelnes Mitglied des Betriebsrats ist daran gehindert, die Feststellung eines Abstimmungsergebnisses durch die Sitzungsleitung im Beschlussverfahren überprüfen zu lassen oder ein bestimmtes Abstimmungsverfahren bei der Beschlussfassung des Betriebsrats zu fordern, sofern es sich nicht auf die Verletzung eigener mitgliedschaftlicher Rechte berufen kann.

Keine Verzugspauschale auf arbeitsrechtliche Forderungen

Die sogenannte Verzugspauschale kommt im Arbeitsrecht im Hinblick auf Zahlungsansprüche nicht in Betracht. Dem steht § 12a ArbGG entgegen.

Informationspflicht bei schwangeren Arbeitnehmerinnen

Der Arbeitgeber ist selbst bei ausdrücklichem Widerspruch der Arbeitnehmerin verpflichtet, dem Betriebsrat eine mitgeteilte Schwangerschaft unter namentlicher Nennung der Arbeitnehmerin mitzuteilen. Weder das Persönlichkeitsrecht noch Datenschutzrecht steht dem entgegen.

Aufklärungs- und Hinweispflichten des Arbeitgebers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vor dem Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können den Arbeitgeber Aufklärungs- und Hinweispflichten treffen, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann.

Rechte einzelner Betriebsratsmitglieder in der Betriebsratssitzung

Ein einzelnes Mitglied des Betriebsrats ist daran gehindert, die Feststellung eines Abstimmungsergebnisses durch die Sitzungsleitung im Beschlussverfahren überprüfen zu lassen oder ein bestimmtes Abstimmungsverfahren bei der Beschlussfassung des Betriebsrats zu fordern, sofern es sich nicht auf die Verletzung eigener mitgliedschaftlicher Rechte berufen kann.

Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zeitlich nicht begrenzt

Nach dem LAG Baden-Württemberg und dem LAG Niedersachsen hat sich nun auch das LAG Mecklenburg-Vorpommern gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gestellt und entschieden, dass das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zeitlich nicht begrenzt ist.

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