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Karenzentschädigung – Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 01.02.2014 als „Beauftragter technische Leitung“ zu einem Bruttomonatsverdienst von zuletzt 6.747,20 Euro beschäftigt. Im Arbeitsvertrag der Parteien war für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein dreimonatiges Wettbewerbsverbot vereinbart worden.
Ermittlung der angemessenen Arbeitnehmererfindervergütung
Nach § 9 Abs. 2 ArbEG kommt es für die Bemessung der Arbeitnehmererfindervergütung insbesondere auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung an.
fristloser Kündigung für Arbeitnehmer
Zwar rechtfertigt auch eine besonders lange Betriebszugehörigkeit nicht, dass ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht oder sich genesungswidrig verhält. Aber es wird ein erhebliches Bestandsschutzinteresse begründet.
Zwangsvollstreckung gegen einzelne Betriebsratsmitglieder
Der Betriebsrat hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich gegenüber einzelnen Betriebsratsmitgliedern verpflichtet, seine E-Mail-Korrespondenz mit der Arbeitgeberin über einen bestimmten E-Mail-Account zu führen und an die E-Mail-Adressen einzelner Betriebsratsmitglieder gesandte E-Mails an diesen E-Mail-Account weiterzuleiten.
Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft ist kein Arbeitnehmer
Der Kläger wurde im Jahr 2004 bei der Beklagten als „vice president“ (damalige Bezeichnung für Partner) nach einem Quereinstieg angestellt. Im Jahr 2005 schlossen die Parteien ein „transfer agreement“, nach dem der Kläger zum Geschäftsführer ernannt und in ein entsprechendes Dienstverhältnis übernommen wurde.
Erwähnung selbständiger Arbeitsweise kein Zeugnisbrauch
Die Parteien streiten über den Inhalt eines Arbeitszeugnisses. Die Klägerin war bei der Beklagten, einer internationalen Anwaltssozietät, als Assistentin mit Sekretariatsaufgaben für einen Partner tätig.
Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Selbstverpflichtung des Arbeitgebers
Bringt ein Arbeitgeber im Rahmen einer Selbstverpflichtung zum Ausdruck, dass mobile Arbeitsmittel nicht in der Freizeit zu dienstlichen Zwecken genutzt werden sollen, ist eine solche Erklärung nicht mitbestimmungspflichtig.
Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats aus seinem allgemeinen Überwachungsrecht
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG erfasst nicht eine vom Arbeitgeber durchgeführte Abgeltung von geleisteten Überstunden oder bestehenden Freizeitansprüchen gegenüber den Arbeitnehmern.
Anhörung der verdächtigen Arbeitnehmerin
Eine Verdachtskündigung kommt zum Schutz des Arbeitnehmers nur unter engen Voraussetzungen in Betracht
Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten
Um vergütungspflichtige Arbeit handelt es sich bei dem An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung.
Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahmen
Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahmen eines Personalgesprächs ist wirksam
Entgeltausfallprinzip gilt auch für Mindestlohnansprüche
Das MiLoG gibt dem Arbeitnehmer nur einen Mindestlohnanspruch für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden. Einen eigenen Anspruch auf Lohnersatzleistungen sieht das MiLoG nicht vor.
Rechte einzelner Betriebsratsmitglieder in der Betriebsratssitzung
Ein einzelnes Mitglied des Betriebsrats ist daran gehindert, die Feststellung eines Abstimmungsergebnisses durch die Sitzungsleitung im Beschlussverfahren überprüfen zu lassen oder ein bestimmtes Abstimmungsverfahren bei der Beschlussfassung des Betriebsrats zu fordern, sofern es sich nicht auf die Verletzung eigener mitgliedschaftlicher Rechte berufen kann.
Keine Verzugspauschale auf arbeitsrechtliche Forderungen
Die sogenannte Verzugspauschale kommt im Arbeitsrecht im Hinblick auf Zahlungsansprüche nicht in Betracht. Dem steht § 12a ArbGG entgegen.
Informationspflicht bei schwangeren Arbeitnehmerinnen
Der Arbeitgeber ist selbst bei ausdrücklichem Widerspruch der Arbeitnehmerin verpflichtet, dem Betriebsrat eine mitgeteilte Schwangerschaft unter namentlicher Nennung der Arbeitnehmerin mitzuteilen. Weder das Persönlichkeitsrecht noch Datenschutzrecht steht dem entgegen.
Aufklärungs- und Hinweispflichten des Arbeitgebers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und vor dem Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung können den Arbeitgeber Aufklärungs- und Hinweispflichten treffen, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen kann.
Rechte einzelner Betriebsratsmitglieder in der Betriebsratssitzung
Ein einzelnes Mitglied des Betriebsrats ist daran gehindert, die Feststellung eines Abstimmungsergebnisses durch die Sitzungsleitung im Beschlussverfahren überprüfen zu lassen oder ein bestimmtes Abstimmungsverfahren bei der Beschlussfassung des Betriebsrats zu fordern, sofern es sich nicht auf die Verletzung eigener mitgliedschaftlicher Rechte berufen kann.
Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zeitlich nicht begrenzt
Nach dem LAG Baden-Württemberg und dem LAG Niedersachsen hat sich nun auch das LAG Mecklenburg-Vorpommern gegen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gestellt und entschieden, dass das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zeitlich nicht begrenzt ist.
Keine ordentliche Kündigung wegen Haftstrafe von 22 Monaten
Ist das Arbeitsverhältnis im Kündigungszeitpunkt zwar durch die zu erwartende haftbedingte Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers belastet, kann es dem Arbeitgeber dennoch zumutbar sein, eine Überbrückungsmaßnahme zu ergreifen und auf eine dauerhafte Neubesetzung des Arbeitsplatzes zu verzichten.
Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung
Bei einer langen Erkrankung des Arbeitnehmers kann der Arbeitnehmer ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen haben.
Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht
Der Kläger war seit 1991 bei einem Arbeitgeber, der dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche angeschlossen war, im Rettungsdienst beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass die AVR des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland in der jeweils gültigen Fassung gelten sollten. Zum 01.01.2014 ging das Arbeitsverhältnis auf die Beklagte über, die als gemeinnützige GmbH nicht Mitglied des Diakonischen Werks ist und dies auch nicht werden kann.
Massenentlassungsanzeige – Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern
Die Beklagte betreibt Bildungseinrichtungen. Anfang November 2014 vereinbarte sie mit dem bei ihr gebildeten Betriebsrat einen Interessenausgleich über ihre Absicht, insgesamt vier Einrichtungen zu schließen.
Gleichstellung unabhängig von Religion/Weltanschauung
Der EuGH und seine Anforderungen für Arbeitnehmer bei religiösen Organisationen.
Überwachung durch Detektiv
Die heimliche Überwachung eines Mitarbeiters durch Detektive kann dessen Persönlichkeitsrechte verletzen – auch dann, wenn sie während der Arbeitszeit passiert. Auf den Arbeitgeber können in solchen Fällen hohe Entschädigungszahlungen zukommen.
Voraussetzungen des Anspruchs auf Vergütung für Überstunden
Verlangt ein Arbeitnehmer Arbeitsvergütung für Überstunden, so hat er darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat. Dabei genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, wenn er schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat.
Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Beschäftigung zeitlich nicht begrenzt
In § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist gesetzlich ein zeitlich unbegrenztes Vorbeschäftigungsverbot geregelt. Dieses ist nicht auf frühere Arbeitsverhältnisse beschränkt, die weniger als drei Jahre zurückliegen.
Anforderungen an eine wirksame Kündigung einer Betriebsvereinbarung
Die Wirksamkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung setzt voraus, dass der Betriebsrat hierüber einen nach § 33 BetrVG wirksamen Beschluss gefasst hat, was seinerseits unter anderem voraussetzt, dass sämtliche Betriebsratsmitglieder und ggf. erforderliche Ersatzmitglieder nach § 29 Abs. 2 BetrVG ordnungsgemäß – insbesondere rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung – geladen waren.
Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Klage wegen unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde abgewiesen.
Beharrliche Arbeitsverweigerung als Kündigungsgrund
Eine beharrliche Arbeitsverweigerung ist geeignet, eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung sozial zu rechtfertigen.
Trotz Verletzung der Konsultationspflicht bei Massenentlassungen durch Arbeitgeber Anrechenbarkeit von Nachteilsausgleich auf Sozialplanabfindung
Ein Sozialplananspruch seinerseits und ein er Nachteilsausgleich andererseits stehen nicht beziehungslos nebeneinander und können daher grundsätzlich nicht kumulativ verlangt werden.