Thema Arbeitsrecht

Aktuelles und Rechtssprechungen

Kündigung bei unzureichender Beteiligung der Mitarbeitervertretung unwirksam

Eine außerordentliche Kündigung kann dann nicht in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn der Betriebsrat nicht auch zu einer ordentlichen Kündigung angehört worden ist oder der außerordentlichen Kündigung nicht vorbehaltlos zugestimmt hat.

Spontanäußerung von Betriebsratsvorsitzendem nicht als Stellungnahme des Betriebsrates zu werten

Zwar muss ein Arbeitgeber nicht nachforschen, ob eine Erklärung des Betriebsratsvorsitzenden, die er für den Betriebsrat abgegeben hat, jeweils auf der Basis eines ordnungsgemäß im Gremium gefassten Beschlusses beruht.

Kündigung zum Zwecke der Änderung des Beschäftigungsorts

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zum Zwecke der Änderung des Beschäftigungsorts des Arbeitnehmers ist wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig

Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen zur Vertretung

Bei einem durch Sachgrund befristeten Arbeitsvertrags kann eine umfassende Kontrolle nach den Grundsätzen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs geboten sein.

Bestimmung von Vergleichsentgelt stets tätigkeitsbezogen

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Kein Mobbing durch arbeitstypische Konfliktsituationen

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Verzichtsklausel bei fehlender Abschlusstransparenz unwirksam

Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens