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Fehlerhafte Angabe als „Freiberufler“ im Xing-Profil
Die fehlerhafte Angabe im privaten XING-Profil eines Arbeitnehmers, dieser sei als „Freiberufler“ tätig, stellt ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch keine aktive Werbung für eine Konkurrenztätigkeit und damit noch keinen Verstoß gegen das gesetzliche Verbot der Wettbewerbstätigkeit im bestehenden Arbeitsverhältnis dar.
Widerrechtliche Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung
Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei unwirksamer Regelung in einer Betriebsvereinbarung
Tarifvertrag als Sperre gegen weitere Regelungen mit konkurrierendem Inhalt (sog. „Regelungssperre“); Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine vertragliche Einheitsregelung (Gesamtzusage)
Darstellung in XING-Profil eines Arbeitnehmers Grund für außerordentliche Kündigung
Grundsätzlich ist ein Verstoß gegen das gesetzlich bestehende Verbot, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit zu entfalten, an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu begründen.
Anrechnung leistungsabhängiger Lohnbestandteile auf den gesetzlichen Mindestlohn
Das Mindestlohngesetz zielt nicht darauf ab, die bisherigen Vergütungsmodelle mit ihren unterschiedlichen Lohnbestandteilen einzuschränken.
Kündigungsschutz nach einem Entlassungsverlangen des Betriebsrats
Ist einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats in einem Verfahren nach § 104 Satz 2 BetrVG rechtskräftig aufgegeben worden, einen Arbeitnehmer zu entlassen, liegt für eine ordentliche Kündigung dieses Arbeitnehmers ein dringendes betriebliches Erfordernis iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vor.
Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung
Das BAG hat über eine abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit entschieden.
Voraussetzungen einer „echten“ Druckkündigung
Verweigern Beschäftigte die Arbeit, weil der Arbeitgeber einem – unberechtigten – Kündigungsverlangen nicht nachkommt, ist eine Kündigung des Betroffenen nicht als sog. „echte“ Druckkündigung sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber den Druck und die dadurch drohenden wirtschaftlichen Nachteile nicht zumindest dadurch abzuwehren versucht, dass er die Beschäftigten auf die Rechtswidrigkeit der Arbeitsniederlegung hinweist und für weitere Zuwiderhandlungen arbeitsrechtliche Maßnahmen in Aussicht stellt.
Vorsorgliche nachträgliche Anhörung des Betriebsrats
Wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne Zustimmung des Betriebsrats durchführt oder er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrechthält, so kann der Betriebsrat nach § 101 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben.
Geltungsbereich arbeitsvertraglicher Ansprüche über kirchliche Mitarbeitervertretungsgesetze
Eine nach § 8 des Kirchengesetzes über die Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD in der E. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische O. (MVG-AG) abgeschlossene Notlagen-Dienstvereinbarung kann arbeitsvertragliche Ansprüche nur bei vertraglicher Bezugnahme auf das kirchliche Mitarbeitervertretungsrechts bzw. die für die Einrichtung geltenden Dienstvereinbarungen wirksam abbedingen.
Rechtswirksamkeit einer Betriebsvereinbarung
Nach § 77 Abs. 3 BetrVG können Arbeitsentgelt und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein können.
Anspruch auf tariflichen Nachtschichtzuschlag
Wird ein Arbeitnehmer durch den Schichtplan dauerhaft in der Nachtschicht eingeteilt, leistet er weder zeitversetzten Dienst noch regelmäßige Schichtarbeit i.S.d. § 11 Abs. V Ziff. 2 i.V.m. Ziff. 1 b) und a) MTV für gewerbliche Arbeitnehmer/innen und für Angestellte des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes in Bayern, gültig ab 01.01.2015.
Ungerechtfertigte Bereicherung des Arbeitnehmers bei versehentlicher Zahlung des vollen Bruttobetrages
Wird der Arbeitgeber zur Zahlung von Arbeitsentgelt verpflichtet, verdeutlicht der Urteilstenor durch den Zusatz „brutto“, was gesetzlich geregelt ist. Hiernach ist der Arbeitnehmer nach § 38 Abs. 2 EStG Schuldner der durch Abzug vom Arbeitslohn erhobenen Einkommensteuer (Lohnsteuer) und muss im Innenverhältnis zum Arbeitgeber den ihn treffenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags tragen (§ 28g SGB IV).
Nachweis über erbrachte Überstanden eines Berufskraftfahrers
Haben die Arbeitsvertragsparteien die Vergütung von Überstunden weder vereinbart noch ausgeschlossen, sondern ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag vielmehr verpflichtet, „im gesetzlichen Rahmen Mehrarbeit zu leisten“, so folgt allein daraus nicht der Ausschluss einer gesonderten Vergütung für Überstunden.
BAG: Wettbewerbsverbot – fehlende Karenzentschädigung – salvatorische Klausel
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn die Vereinbarung entgegen § 110 GewO i.V.m. § 74 Abs. 2 HGB keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet.
Anfangsverdacht genügt für Videoüberwachung
Eingriffe in das Recht der Arbeitnehmer am eigenen Bild durch verdeckte Videoüberwachung wegen Inventurdifferenzen sind dann zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht.
Kündigung bei unzureichender Beteiligung der Mitarbeitervertretung unwirksam
Eine außerordentliche Kündigung kann dann nicht in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn der Betriebsrat nicht auch zu einer ordentlichen Kündigung angehört worden ist oder der außerordentlichen Kündigung nicht vorbehaltlos zugestimmt hat.
Spontanäußerung von Betriebsratsvorsitzendem nicht als Stellungnahme des Betriebsrates zu werten
Zwar muss ein Arbeitgeber nicht nachforschen, ob eine Erklärung des Betriebsratsvorsitzenden, die er für den Betriebsrat abgegeben hat, jeweils auf der Basis eines ordnungsgemäß im Gremium gefassten Beschlusses beruht.
Kündigung zum Zwecke der Änderung des Beschäftigungsorts
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zum Zwecke der Änderung des Beschäftigungsorts des Arbeitnehmers ist wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig
Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen zur Vertretung
Bei einem durch Sachgrund befristeten Arbeitsvertrags kann eine umfassende Kontrolle nach den Grundsätzen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs geboten sein.
Bestimmung von Vergleichsentgelt stets tätigkeitsbezogen
Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt
Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando
Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt
Kein Mobbing durch arbeitstypische Konfliktsituationen
Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt
Verzichtsklausel bei fehlender Abschlusstransparenz unwirksam
Nach § 193 Abs. 9 VVG wird der Versicherungsvertrag ab dem ersten Tag des darauf folgenden übernächsten Monats wieder in dem Tarif fortgesetzt