Abmahnung

Vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber muss regelmäßig (aber nicht ausnahmslos) eine Abmahnung erfolgt sein, aus der dem Arbeitnehmer klar vor Augen geführt wird, dass der Bestand seines Arbeitsverhältnisses gefährdet ist, mithin die Kündigung droht, wenn er sein Verhalten – sei es im Leistungsbereich oder sei es im Vertrauensbereich – nicht ändert. Es bedarf auch hier der Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, ob eine Abmahnung wirklich den von der Rechtsprechung gesetzten Anforderungen entspricht.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Betriebsratsmitglied kann personalisierte E-Mail-Adresse verlangen

Ein Betriebsratsmitglied kann vom Arbeitgeber verlangen, ihm eine personalisierte E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, die auch …

Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds

Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens