Abmahnung

Vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber muss regelmäßig (aber nicht ausnahmslos) eine Abmahnung erfolgt sein, aus der dem Arbeitnehmer klar vor Augen geführt wird, dass der Bestand seines Arbeitsverhältnisses gefährdet ist, mithin die Kündigung droht, wenn er sein Verhalten – sei es im Leistungsbereich oder sei es im Vertrauensbereich – nicht ändert. Es bedarf auch hier der Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, ob eine Abmahnung wirklich den von der Rechtsprechung gesetzten Anforderungen entspricht.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Provisionsanspruch – Erfüllung in Kryptowährung

Die Übertragung der sog. Kryptowährung Ether (ETH) zur Erfüllung von Provisionsansprüchen des Arbeitnehmers kann, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liegt, grundsätzlich …

Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit kann Kündigung rechtfertigen

Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können gerechtfertigt sein, wenn sich mehrere zu einem Personalgespräch geladene Arbeitnehmer gleichzeitig krankmelden.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens