Versicherungsvertrag Versicherungsprämie

Um den Versicherungsschutz sicherzustellen ist desweiteren die Beachtung der Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie äußerst wichtig. Dies gilt insbesondere für die Zahlung der Erstprämie, also des ersten Beitrags für die Versicherung. Wenn nach Abschluss einer neuen Versicherung diese Erstprämie nicht ordnungsgemäß bezahlt wird, wird das Versicherungsunternehmen im Schadensfall leistungsfrei, muss also nicht die im Versicherungsvertrag beschriebenen Leistungen erbringen. Deshalb ist es gerade bei diesen Erstprämien von besonderer Bedeutung, mit deren Begleichung nicht in Verzug zu kommen. Bei den Folgeprämien ist dies dann nicht mehr so streng, sondern es bedarf hier einer sog. qualifizierten Mahnung durch die Versicherungsgesellschaft, in der eine Frist zur Begleichung des Prämienrückstandes setzt und auf die Rechtsfolgen für den Fall der Fristversäumung hinweist; wenn aber auch dann nicht fristgerecht bezahlt wird, verliert man auch bei der Nichtbegleichung von Folgeprämien den Versicherungsschutz. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht gilt es hierbei sorgfältig zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer wirklich eine den Formerfordernissen genügende qualifizierte Mahnung erhalten hat.

Aktuelles zum Thema Versicherungsrecht

Reiserücktrittsversicherung muss zahlen

Reiserücktrittsversicherungen für den Krankheitsfall sichern regelmäßig nur solche Erkrankungen ab, die bei Vertragsschluss nicht bereits bekannt oder zu erwarten waren.

Auskunftsanspruchs gegenüber einem Krankenversicherer

Aus Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Abschriften der Begründungsschreiben samt Anlagen zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens