Um den Versicherungsschutz sicherzustellen ist desweiteren die Beachtung der Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie äußerst wichtig. Dies gilt insbesondere für die Zahlung der Erstprämie, also des ersten Beitrags für die Versicherung. Wenn nach Abschluss einer neuen Versicherung diese Erstprämie nicht ordnungsgemäß bezahlt wird, wird das Versicherungsunternehmen im Schadensfall leistungsfrei, muss also nicht die im Versicherungsvertrag beschriebenen Leistungen erbringen. Deshalb ist es gerade bei diesen Erstprämien von besonderer Bedeutung, mit deren Begleichung nicht in Verzug zu kommen. Bei den Folgeprämien ist dies dann nicht mehr so streng, sondern es bedarf hier einer sog. qualifizierten Mahnung durch die Versicherungsgesellschaft, in der eine Frist zur Begleichung des Prämienrückstandes setzt und auf die Rechtsfolgen für den Fall der Fristversäumung hinweist; wenn aber auch dann nicht fristgerecht bezahlt wird, verliert man auch bei der Nichtbegleichung von Folgeprämien den Versicherungsschutz. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht gilt es hierbei sorgfältig zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer wirklich eine den Formerfordernissen genügende qualifizierte Mahnung erhalten hat.
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Marius Schrömbgens
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Intransparenz einer Ausschlussklausel in Auslandsreisekrankenversicherung
Annahme der Intransparenz einer Ausschlussklausel in der Auslandsreisekrankenversicherung bei „bereits vorher bekanntem Krankheitszustand“
Unwirksamkeit von Klauseln über eine Überschussbeteiligung
Unwirksamkeit von Klauseln über eine Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers