Versicherungsvertrag Versicherungsprämie

Um den Versicherungsschutz sicherzustellen ist desweiteren die Beachtung der Pflicht zur Zahlung der Versicherungsprämie äußerst wichtig. Dies gilt insbesondere für die Zahlung der Erstprämie, also des ersten Beitrags für die Versicherung. Wenn nach Abschluss einer neuen Versicherung diese Erstprämie nicht ordnungsgemäß bezahlt wird, wird das Versicherungsunternehmen im Schadensfall leistungsfrei, muss also nicht die im Versicherungsvertrag beschriebenen Leistungen erbringen. Deshalb ist es gerade bei diesen Erstprämien von besonderer Bedeutung, mit deren Begleichung nicht in Verzug zu kommen. Bei den Folgeprämien ist dies dann nicht mehr so streng, sondern es bedarf hier einer sog. qualifizierten Mahnung durch die Versicherungsgesellschaft, in der eine Frist zur Begleichung des Prämienrückstandes setzt und auf die Rechtsfolgen für den Fall der Fristversäumung hinweist; wenn aber auch dann nicht fristgerecht bezahlt wird, verliert man auch bei der Nichtbegleichung von Folgeprämien den Versicherungsschutz. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht gilt es hierbei sorgfältig zu prüfen, ob der Versicherungsnehmer wirklich eine den Formerfordernissen genügende qualifizierte Mahnung erhalten hat.

Aktuelles zum Thema Versicherungsrecht

Zulässigkeit einer Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung

Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass eine Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach Schäden durch Pandemien nicht versichert sind

Zulässigkeit der Erklärung mit Nichtwissen zum Berufsbild des Versicherungsnehmers

Dem Berufsunfähigkeitsversicherer ist es verwehrt, sich zum Berufsbild seines Versicherungsnehmers mit Nichtwissen zu erklären, wenn er dessen Angaben zum Berufsbild bei seiner außergerichtlichen Leistungsprüfung der medizinischen Überprüfung zugrunde gelegt hat.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens