Bei Schäden rund um ein Gebäude geht es meist um sehr viel Geld bzw. sogar um existentielle Fragen. Wenn dann noch das Problem hinzukommt, dass die Versicherung nicht für eingetretene Gebäudeschäden zahlen möchte, dann ist es von großer Bedeutung, dass man einen Fachanwalt für Versicherungsrecht heranziehen kann, der sich mit den rechtlichen Problemen einer Gebäudeversicherung / Wohngebäudeversicherung und den VGB, SGIN oder BEW auskennt, unabhängig von der Frage, um welche versicherte Gefahr es sich handelt: Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawine, Schneedruck etc.

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Marius Schrömbgens
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Keine Zurechnung privat erlangten Wissens des Versicherungsvertreters
Eine Zurechnung des Wissens eines Versicherungsvertreters zum Versicherer scheidet schon dann aus, wenn der Vertreter es während seines Urlaubs und mithin als Privatmann erwarb.
Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens des Vermittlers
Wie stehen die Chancen eines Versicherungsnehmers, der keine Elementarversicherung abgeschlossen hat, wenn er eine Beratungsdokumentation unterschrieben hat und nunmehr Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens des Vermittlers geltend macht.