Bei Schäden rund um ein Gebäude geht es meist um sehr viel Geld bzw. sogar um existentielle Fragen. Wenn dann noch das Problem hinzukommt, dass die Versicherung nicht für eingetretene Gebäudeschäden zahlen möchte, dann ist es von großer Bedeutung, dass man einen Fachanwalt für Versicherungsrecht heranziehen kann, der sich mit den rechtlichen Problemen einer Gebäudeversicherung / Wohngebäudeversicherung und den VGB, SGIN oder BEW auskennt, unabhängig von der Frage, um welche versicherte Gefahr es sich handelt: Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawine, Schneedruck etc.

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Marius Schrömbgens
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Aktuelles und Rechtsprechung:

Klage gegen Versicherer nach Feuer in Restaurants abgewiesen
Die 9. Zivilkammer des LG Osnabrück, die unter anderem für Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen zuständig ist, hat die Klage einer Insolvenzverwalterin gegen den Versicherer der Insolvenzschuldnerin …
Nichtwissen des Berufsunfähigkeitsversicherers zu dem Berufsbild
Der Berufunfähigkeitsversicherer ist nicht berechtigt, sich zu dem Berufsbild seines Versicherungsnehmers mit Nichtwissen zu erklären, soweit er dessen Angaben zum Berufsbild im Rahmen seiner außergerichtlichen Leistungsprüfung der medizinischen Überprüfung entsprechend zugrunde gelegt hat.