Bei Schäden rund um ein Gebäude geht es meist um sehr viel Geld bzw. sogar um existentielle Fragen. Wenn dann noch das Problem hinzukommt, dass die Versicherung nicht für eingetretene Gebäudeschäden zahlen möchte, dann ist es von großer Bedeutung, dass man einen Fachanwalt für Versicherungsrecht heranziehen kann, der sich mit den rechtlichen Problemen einer Gebäudeversicherung / Wohngebäudeversicherung und den VGB, SGIN oder BEW auskennt, unabhängig von der Frage, um welche versicherte Gefahr es sich handelt: Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Rohrbruch, Frost, Sturm, Hagel, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawine, Schneedruck etc.
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Marius Schrömbgens
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Beeinträchtigungen bei krankheitsbedingter Kündigung
Zur Vermeidung betrieblicher Beeinträchtigungen ist bei einer krankheitsbedingten Kündigung grundsätzlich für einen Zweijahreszeitraum eine zur Vertretung befristete Kraft einzustellen, um eine beeinträchtigende dauerhafte Doppelbesetzung zu vermeiden.
Ansprüche aus Wohngebäudeversicherung und Leistungsfreiheit
Die allgemeine Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit in den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (VGB 2014) setzt grundsätzlich ein Auskunftsverlangen des Versicherers voraus.