Rechtsschutzversicherung

Ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Rechtsstreit lässt sich oft nur mithilfe einer Rechtsschutzversicherung durchführen, denn Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert; und wenn dieser Gegenstandswert bzw. Streitwert hoch ausfällt, dann hilft es sehr, rechtsschutzversichert zu sein.

Da Rechtsschutzversicherungen manchmal versuchen, Deckungsanfragen mit verschiedenen Argumenten wie Vorvertraglichkeit, Leistungsausschluss, nicht versichertes Risiko etc. abzulehnen und hierbei auf ihre Vertragsbedingungen, die sog. ARB, verweisen, ist es wichtig, dass man sich als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit dieser Rechtsmaterie gut auskennt und so für eine Deckungszusage kämpfen kann.

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