Ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Rechtsstreit lässt sich oft nur mithilfe einer Rechtsschutzversicherung durchführen, denn Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert; und wenn dieser Gegenstandswert bzw. Streitwert hoch ausfällt, dann hilft es sehr, rechtsschutzversichert zu sein.
Da Rechtsschutzversicherungen manchmal versuchen, Deckungsanfragen mit verschiedenen Argumenten wie Vorvertraglichkeit, Leistungsausschluss, nicht versichertes Risiko etc. abzulehnen und hierbei auf ihre Vertragsbedingungen, die sog. ARB, verweisen, ist es wichtig, dass man sich als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit dieser Rechtsmaterie gut auskennt und so für eine Deckungszusage kämpfen kann.
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Ersatzunterkunft
Die Regelung in den Bedingungen eines Hausratversicherers, wonach „die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten… für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten …
Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Zwischenurteil, das im Streit um Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die Feststellung enthält, die rechtskräftige Zurückweisung des Anspruchs für einen vorausgegangenen Versicherungsfall stehe einer erneuten Klage …