Ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Rechtsstreit lässt sich oft nur mithilfe einer Rechtsschutzversicherung durchführen, denn Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert bzw. Streitwert; und wenn dieser Gegenstandswert bzw. Streitwert hoch ausfällt, dann hilft es sehr, rechtsschutzversichert zu sein.
Da Rechtsschutzversicherungen manchmal versuchen, Deckungsanfragen mit verschiedenen Argumenten wie Vorvertraglichkeit, Leistungsausschluss, nicht versichertes Risiko etc. abzulehnen und hierbei auf ihre Vertragsbedingungen, die sog. ARB, verweisen, ist es wichtig, dass man sich als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit dieser Rechtsmaterie gut auskennt und so für eine Deckungszusage kämpfen kann.
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen des Verdachts der Arbeitszeitmanipulation
Der dringende Verdacht einer fehlerhaften Arbeitszeiterfassung kann eine Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung darstellen, sofern ein Arbeitnehmer mit großer Wahrscheinlichkeit eine Einbuchung ins Zeiterfassungssystem von zu Hause aus vorgenommen hat …
Auslegung der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages
Es existiert keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer stets zugleich den Widerruf der Bezugsberechtigung auf den Todesfall beinhaltet.