Rechtsanwalt Schrömbgens befasst sich sowohl in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Medizinrecht als auch als Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Fragen der privaten Krankenversicherung (PKV). Von besonderer Bedeutung in diesem Bereich ist oft die Frage nach der medizinischen Erforderlichkeit einer bestimmten Heilbehandlung, die im Rahmen der Krankheitskostenversicherung von so mancher privaten Krankenversicherung bestritten wird.
Rechtsanwalt
Marius Schrömbgens
Hauptkanzlei
Rechtsanwalt Marius Schrömbgens
Im Ermlisgrund 20-24
76337 Waldbronn
Tel: 07243 945 76 76
Fax: 07243 945 76 77
E-Mail: anwalt@schroembgens.com
Zweigstelle
Rechtsanwalt Marius Schrömbgens
Vincentistr. 16
76530 Baden-Baden
Tel: 07221 995 20 25
Fax: 07221 995 20 26
E-Mail: anwalt@schroembgens.com
Reiserücktrittsversicherung muss zahlen
Reiserücktrittsversicherungen für den Krankheitsfall sichern regelmäßig nur solche Erkrankungen ab, die bei Vertragsschluss nicht bereits bekannt oder zu erwarten waren.
Auskunftsanspruchs gegenüber einem Krankenversicherer
Aus Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Abschriften der Begründungsschreiben samt Anlagen zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung.