Lebensversicherung LAB

Eine Lebensversicherung ist ein Versicherungsvertrag, bei der die Leistungsverpflichtung des Versicherers (VR) von der Ungewissheit der Dauer des Lebens der versicherten Person abhängt. Hierunter fallen in erster Linie Risikolebensversicherungen, die Leistungen nur im Todesfall erbringen, Rentenversicherungen, bei denen die Leistungen während der Lebenszeit in Form einer Leibrente gezahlt werden, und Kapitallebensversicherungen, die sowohl im Todes- wie auch im Erlebensfall Leistungen vorsehen. Weiter können Versicherer, die Lebensversicherungen anbieten, noch weitere direkt mit dem Leben eines Menschen verknüpfte Risiken übernehmen, wie die Heirats- und Geburtenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und ähnliche, mit dem dauernden Wegfall eines Arbeitseinkommens aus Gesundheitsgründen verbundene Versicherungen anbieten, z.B. sog. Dread-Disease-Versicherungen. Diese Versicherungen werden auch oft unter dem Begriff „Lebensversicherung“ im weiteren Sinn verstanden, auch wenn für einzelne besondere rechtliche Vorschriften gelten.

Aktuelles zum Thema Versicherungsrecht

Fahrraddiebstahl aus Zweitwohnung

Die 3. Zivilkammer des LG Frankenthal (Pfalz) hat die Klage eines Fahrradbesitzers aus dem Leiningerland gegen seine Hausratversicherung wegen eines gestohlenen Fahrrads abgewiesen.

Beweislast für unfallbedingte Invalidität in privater Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung obliegt die Beweislast für das Vorliegen einer unfallbedingten Invalidität dem Versicherungsnehmer.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens