Eine Lebensversicherung ist ein Versicherungsvertrag, bei der die Leistungsverpflichtung des Versicherers (VR) von der Ungewissheit der Dauer des Lebens der versicherten Person abhängt. Hierunter fallen in erster Linie Risikolebensversicherungen, die Leistungen nur im Todesfall erbringen, Rentenversicherungen, bei denen die Leistungen während der Lebenszeit in Form einer Leibrente gezahlt werden, und Kapitallebensversicherungen, die sowohl im Todes- wie auch im Erlebensfall Leistungen vorsehen. Weiter können Versicherer, die Lebensversicherungen anbieten, noch weitere direkt mit dem Leben eines Menschen verknüpfte Risiken übernehmen, wie die Heirats- und Geburtenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und ähnliche, mit dem dauernden Wegfall eines Arbeitseinkommens aus Gesundheitsgründen verbundene Versicherungen anbieten, z.B. sog. Dread-Disease-Versicherungen. Diese Versicherungen werden auch oft unter dem Begriff „Lebensversicherung“ im weiteren Sinn verstanden, auch wenn für einzelne besondere rechtliche Vorschriften gelten.
Rechtsanwalt
Marius Schrömbgens
Hauptkanzlei
Rechtsanwalt Marius Schrömbgens
Im Ermlisgrund 20-24
76337 Waldbronn
Tel: 07243 945 76 76
Fax: 07243 945 76 77
E-Mail: anwalt@schroembgens.com
Zweigstelle
Rechtsanwalt Marius Schrömbgens
Vincentistr. 16
76530 Baden-Baden
Tel: 07221 995 20 25
Fax: 07221 995 20 26
E-Mail: anwalt@schroembgens.com
Medizinische Notwendigkeit einer Versorgung mit bestimmten Zahnimplantaten
Die Parteien streiten über die medizinisch notwendige Anzahl von Zahnimplantaten. Die Klägerin ist gesetzlich versichert. Sie unterhält bei der Beklagten eine private Zusatzversicherung seit dem 01.01.2009 unter der Versicherungsnummer … im Tarif „Prodent“.
Gefahrerhöhung bei Leerstand in der Gebäudeversicherung
Es ist zweifelhaft, ob allein der Leerstand des Gebäudes eine Gefahrerhöhung darstellt. Denn während sich bei einem Leerstand von Räumlichkeiten einerseits das Risiko erhöht, dass …