Eine Lebensversicherung ist ein Versicherungsvertrag, bei der die Leistungsverpflichtung des Versicherers (VR) von der Ungewissheit der Dauer des Lebens der versicherten Person abhängt. Hierunter fallen in erster Linie Risikolebensversicherungen, die Leistungen nur im Todesfall erbringen, Rentenversicherungen, bei denen die Leistungen während der Lebenszeit in Form einer Leibrente gezahlt werden, und Kapitallebensversicherungen, die sowohl im Todes- wie auch im Erlebensfall Leistungen vorsehen. Weiter können Versicherer, die Lebensversicherungen anbieten, noch weitere direkt mit dem Leben eines Menschen verknüpfte Risiken übernehmen, wie die Heirats- und Geburtenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und ähnliche, mit dem dauernden Wegfall eines Arbeitseinkommens aus Gesundheitsgründen verbundene Versicherungen anbieten, z.B. sog. Dread-Disease-Versicherungen. Diese Versicherungen werden auch oft unter dem Begriff „Lebensversicherung“ im weiteren Sinn verstanden, auch wenn für einzelne besondere rechtliche Vorschriften gelten.

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Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen des Verdachts der Arbeitszeitmanipulation
Der dringende Verdacht einer fehlerhaften Arbeitszeiterfassung kann eine Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung darstellen, sofern ein Arbeitnehmer mit großer Wahrscheinlichkeit eine Einbuchung ins Zeiterfassungssystem von zu Hause aus vorgenommen hat …
Auslegung der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages
Es existiert keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer stets zugleich den Widerruf der Bezugsberechtigung auf den Todesfall beinhaltet.