Eine Lebensversicherung ist ein Versicherungsvertrag, bei der die Leistungsverpflichtung des Versicherers (VR) von der Ungewissheit der Dauer des Lebens der versicherten Person abhängt. Hierunter fallen in erster Linie Risikolebensversicherungen, die Leistungen nur im Todesfall erbringen, Rentenversicherungen, bei denen die Leistungen während der Lebenszeit in Form einer Leibrente gezahlt werden, und Kapitallebensversicherungen, die sowohl im Todes- wie auch im Erlebensfall Leistungen vorsehen. Weiter können Versicherer, die Lebensversicherungen anbieten, noch weitere direkt mit dem Leben eines Menschen verknüpfte Risiken übernehmen, wie die Heirats- und Geburtenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und ähnliche, mit dem dauernden Wegfall eines Arbeitseinkommens aus Gesundheitsgründen verbundene Versicherungen anbieten, z.B. sog. Dread-Disease-Versicherungen. Diese Versicherungen werden auch oft unter dem Begriff „Lebensversicherung“ im weiteren Sinn verstanden, auch wenn für einzelne besondere rechtliche Vorschriften gelten.

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Marius Schrömbgens
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Aktuelles und Rechtsprechung:

Krankentagegeld: Herabsetzung bei gesunkenem Einkommen?
Der BGH hatte im Jahr 2016 Klauseln von privaten Krankentagegeldversicherungen für unwirksam erklärt, die Tagessätze herabsetzten, wenn das Nettoeinkommen der Versicherten sank.
Unwirksamkeit einer Preisanpassungsklausel eines Versicherers
Prämienanpassungsklauseln in Versicherungsverträgen sind unwirksam, wenn sie nur das einseitige Recht des Verwenders vorsehen, Erhöhungen seiner eigenen Kosten an die Versicherungsnehmer weiterzugeben und …