Unfallversicherung AUB

Die private Unfallversicherung mit ihren Versicherungsvertragsbedingungen (AUB) deckt im Allgemeinen nicht nur die medizinischen Kosten (Erstversorgung wie auch Heilbehandlung und Rehabilitation), sondern auch unfallverbundene Kosten wie den Krankentransport sowie längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines Schmerzensgeldes), soziale Hilfen wie Übergangsgelder in der Zweitphase nach dem Unfall, Betreuungsbedarf (Pflegegelder) oder Umschulungen bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit, bis hin zu Versehrtenrenten und Sterbegeld für die Hinterbliebenen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom Versicherungsvertrag ab. Eine Besonderheit ergibt sich bei eigenen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, die also nicht von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Hier kann es – je nach Umständen und Vertragsbedingungen – zu Regressforderungen seitens des Unfallversicherungsträgers kommen.

Aktuelles zum Thema Versicherungsrecht

Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen des Verdachts der Arbeitszeitmanipulation

Der dringende Verdacht einer fehlerhaften Arbeitszeiterfassung kann eine Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung darstellen, sofern ein Arbeitnehmer mit großer Wahrscheinlichkeit eine Einbuchung ins Zeiterfassungssystem von zu Hause aus vorgenommen hat …

Auslegung der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages

Es existiert keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass die Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer stets zugleich den Widerruf der Bezugsberechtigung auf den Todesfall beinhaltet.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens