Unfallversicherung AUB

Die private Unfallversicherung mit ihren Versicherungsvertragsbedingungen (AUB) deckt im Allgemeinen nicht nur die medizinischen Kosten (Erstversorgung wie auch Heilbehandlung und Rehabilitation), sondern auch unfallverbundene Kosten wie den Krankentransport sowie längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines Schmerzensgeldes), soziale Hilfen wie Übergangsgelder in der Zweitphase nach dem Unfall, Betreuungsbedarf (Pflegegelder) oder Umschulungen bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit, bis hin zu Versehrtenrenten und Sterbegeld für die Hinterbliebenen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom Versicherungsvertrag ab. Eine Besonderheit ergibt sich bei eigenen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, die also nicht von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Hier kann es – je nach Umständen und Vertragsbedingungen – zu Regressforderungen seitens des Unfallversicherungsträgers kommen.

Aktuelles zum Thema Versicherungsrecht

Reiserücktrittsversicherung muss zahlen

Reiserücktrittsversicherungen für den Krankheitsfall sichern regelmäßig nur solche Erkrankungen ab, die bei Vertragsschluss nicht bereits bekannt oder zu erwarten waren.

Auskunftsanspruchs gegenüber einem Krankenversicherer

Aus Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Abschriften der Begründungsschreiben samt Anlagen zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens