Unfallversicherung AUB

Die private Unfallversicherung mit ihren Versicherungsvertragsbedingungen (AUB) deckt im Allgemeinen nicht nur die medizinischen Kosten (Erstversorgung wie auch Heilbehandlung und Rehabilitation), sondern auch unfallverbundene Kosten wie den Krankentransport sowie längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines Schmerzensgeldes), soziale Hilfen wie Übergangsgelder in der Zweitphase nach dem Unfall, Betreuungsbedarf (Pflegegelder) oder Umschulungen bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit, bis hin zu Versehrtenrenten und Sterbegeld für die Hinterbliebenen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom Versicherungsvertrag ab. Eine Besonderheit ergibt sich bei eigenen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, die also nicht von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Hier kann es – je nach Umständen und Vertragsbedingungen – zu Regressforderungen seitens des Unfallversicherungsträgers kommen.

Aktuelles zum Thema Versicherungsrecht

Versicherungsschutz nach einem Leitungswasserschaden

Fliesen sind kein Hausrat im Sinne des § 6 VHB. Sie können aber als „Bodenbeläge“ im Sinne des § 8 Nr. 1h VHB zu qualifizieren sein.

Berufsunfähigkeit eines Handwerkers

Das LG Hannover hat einer selbständigen Kosmetikerin einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gegen einen Versicherer zugesprochen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens