Betriebshaftlichtversicherung

In vielen Berufen bestehen besonders hohe berufliche Risiken. Deshalb ist der Abschluss einer Betriebshaftlichtversicherung sicher unerlässlich. Von der Berufshaftpflichtversicherung erfasst werden insbesondere Personenschäden (insbes. Krankenhaus-, Arzt-, Rehakosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Renten) und Sachschäden (insbes. Wertersatz für beschädigte oder zerstörte Sachen), aber auch Sachverständigen- und ggf. zur Verteidigung notwendige Rechtsverfolgungskosten. In der Versicherungswirtschaft existiert kein einheitliches Deckungskonzept, allerdings ähneln sich die verschiedenen angebotenen Verträge, wobei es im Einzel- / Schadensfall durchaus auf Details ankommen kann. Entscheidend sind das im Versicherungsschein beschriebe Risiko und die entsprechenden Risikoausschlüsse. Hierbei gilt es beim Vergleich der einzelnen Versicherungsangebote auf einen möglichst umfassenden Schutz und möglichst wenig Ausschlüsse zu achten, damit man im Schadensfall nicht leer ausgeht. Zu achten ist auch darauf, dass sich der Versicherungsschutz nicht nur auf die Tätigkeit der Betriebsinhaber, sondern auch auf die von Angestellten erstreckt. Von besonderer Bedeutung ist zunächst, dass das versicherte Risiko nicht nur Arbeiten in den eigenen Räumlichkeiten, sondern auch bei mobiler Tätigkeit, mithin Hausbesuchen oder Teilnahme an Messen, Ausstellungen etc., erfasst. Unerlässlich sind bei der Wahl der Versicherung ausreichend hohe Summen für Personen-, Sach- und ggf. Vermögensschäden, wobei die Millionen-€-Grenze bei Personen- und Sachschäden sicherlich überschritten werden sollte. Wenn die Versicherungssumme zu gering gewählt wird, mithin Unterversicherung besteht, besteht die Gefahr, trotz Eingreifens der Versicherung einen immensen Teil des Schadens selbst tragen zu müssen. Ob auch der elektronische Datenaustausch, Schlüssel- / Codekartenverlust, Besucher- und Belegschaftshabe etc. mitversichert werden soll, ist von der Risikobereitschaft der jeweiligen StudioinhaberInnen abhängig und für den jeweiligen Einzelfall abzuwägen. Häufig sind in den Versicherungsvertragsbedingungen weitere Risiken beitragsfrei eingeschlossen wie z.B. Mietsachschäden, Umweltschäden, Abwasserschäden etc. Hier hilft nur ein Vergleich der einzelnen Angebote der verschiedenen Versicherer. Der häufig beitragsfreie Einschluss einer Privathaftpflichtversicherung sollte wegen seines nicht betrieblichen, sondern privaten Charakters jedoch unbedingt einer vorherigen steuerberaterlichen Untersuchung unterzogen werden. Bei der Höhe der Versicherungsprämie spielt auch ein etwaiger Eigenanteil / Selbstbehalt eine entscheidende Rolle, denn dadurch werden zwar sog. Bagatellschäden nicht abgedeckt, aber ggf. ansonsten ruinöse Personenschäden sind versichert. So kann es durchaus sinnvoll sein, durch Wahl einer höheren Selbstbeteiligung eine deutlich geringere Versicherungsprämie zu erreichen. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht muss man oft prüfen, ob die vereinbarten Versicherungsvertragsbedingungen den eingetretenen Schaden decken oder nicht.

Aktuelles zum Thema Versicherungsrecht

Reiserücktrittsversicherung muss zahlen

Reiserücktrittsversicherungen für den Krankheitsfall sichern regelmäßig nur solche Erkrankungen ab, die bei Vertragsschluss nicht bereits bekannt oder zu erwarten waren.

Auskunftsanspruchs gegenüber einem Krankenversicherer

Aus Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO ergibt sich grundsätzlich kein Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Abschriften der Begründungsschreiben samt Anlagen zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens