Personalvertretungsgesetz

Im Bereich des öffentlichen Dienstes gilt anstelle des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) das Personalvertretungsgesetz des Bundes (PersVG) bzw. der einzelnen Bundesländer (LPersVG). Es gibt zwar verschiedene Besonderheiten, die man als Fachanwalt für Arbeitsrecht herausarbeiten muss, aber grds. sind die Regelungen der Personalvertretungsgesetze dem BetrVG vergleichbar aufgebaut.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Profifußballtrainers

Die 8. Kammer des ArbG Aachen hat entschieden, dass die Besonderheiten der Arbeitsleistung eines Profifußballtrainers zwar die Befristung des Arbeitsverhältnisses recht-fertigen können, dies jedoch im konkreten Fall an

Arbeitsverhältnis bei Tätigkeit als Fußballtrainer

Wer als Arbeitnehmer i.S.d. ArbGG anzusehen ist, wird von § 5 ArbGG geregelt, der den unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff zugrunde legt. Dieser schreibt u.a. eine Weisungsgebundenheit der betreffenden Person voraus.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens