Personalvertretungsgesetz

Im Bereich des öffentlichen Dienstes gilt anstelle des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) das Personalvertretungsgesetz des Bundes (PersVG) bzw. der einzelnen Bundesländer (LPersVG). Es gibt zwar verschiedene Besonderheiten, die man als Fachanwalt für Arbeitsrecht herausarbeiten muss, aber grds. sind die Regelungen der Personalvertretungsgesetze dem BetrVG vergleichbar aufgebaut.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Ladung eines Ersatzmitglieds bei Verhinderung eines Betriebsrats

Eine Betriebsvereinbarung ist unwirksam, wenn sie aufgrund eines fehlerhaften Betriebsratsbeschlusses nicht nach § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG wirksam zustande gekommen ist.

Entgeltfortzahlung im Urlaub und Krankheitsfall

Eine schwangere Arbeitnehmerin hat keinen (weiteren) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aus § 3 Abs. 1 EFZG gegen den Arbeitgeber über den 6-Wochen-Zeitraum hinaus, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht auf einer anderen Krankheit beruht.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens