Personalvertretungsgesetz

Im Bereich des öffentlichen Dienstes gilt anstelle des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) das Personalvertretungsgesetz des Bundes (PersVG) bzw. der einzelnen Bundesländer (LPersVG). Es gibt zwar verschiedene Besonderheiten, die man als Fachanwalt für Arbeitsrecht herausarbeiten muss, aber grds. sind die Regelungen der Personalvertretungsgesetze dem BetrVG vergleichbar aufgebaut.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung

Im Rahmen der Beweislastumkehr nach § 36 Abs. 2 Satz 2 HinSchG genügt es, wenn der Arbeitgeber darlegt und notfalls beweist, dass die benachteiligende Maßnahme in erster Linie aus anderen …

Kündigung während der Probezeit nach Hinweisgebermeldung

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Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens