Personalvertretungsgesetz

Im Bereich des öffentlichen Dienstes gilt anstelle des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) das Personalvertretungsgesetz des Bundes (PersVG) bzw. der einzelnen Bundesländer (LPersVG). Es gibt zwar verschiedene Besonderheiten, die man als Fachanwalt für Arbeitsrecht herausarbeiten muss, aber grds. sind die Regelungen der Personalvertretungsgesetze dem BetrVG vergleichbar aufgebaut.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Außerordentliche Kündigung wegen angebotener „Schwarzarbeit“

Eine in einem Einzelfall vom Arbeitnehmer gegenüber einem Kunden des Arbeitgebers angebotene, dem Umfang nach geringfügige und unentgeltliche Gefälligkeitsleistung in dessen Marktbereich ist als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung …

Sachwidriger Ausschluss von Arbeitnehmern

Sachwidriger Ausschluss von Arbeitnehmern mit mehr als 60 Krankheitstagen als Anspruchsberechtigte

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens