Mitarbeitervertretungsgesetz MVG EKG MAVO

Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts gelten weder das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) noch die Personalvertretungsgesetze (PersVG bzw. LPersVG), sondern im Bereich der evangelischen Kirche / Diakonie das Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) und im Bereich der katholischen Kirche die Mitarbeitervertretungsordnungen (MAVO) der einzelnen Diözesen. Das MVG.EKD und die MAVO weisen gegenüber dem BetrVG bzw. dem PersVG / den LPersV trotz vieler Gemeinsamkeiten einige spezifische Besonderheiten auf, die man als Fachanwalt für Arbeitsrecht beachten muss.

Der Kündigungsschutz nach dem SGB IX, dem MuSchG, dem BEEG, dem BetrVG etc. oder allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht. Es ist auch große Eile geboten, denn es sind für eine Kündigungsschutzklage Fristen einzuhalten.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Ladung eines Ersatzmitglieds bei Verhinderung eines Betriebsrats

Eine Betriebsvereinbarung ist unwirksam, wenn sie aufgrund eines fehlerhaften Betriebsratsbeschlusses nicht nach § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG wirksam zustande gekommen ist.

Entgeltfortzahlung im Urlaub und Krankheitsfall

Eine schwangere Arbeitnehmerin hat keinen (weiteren) Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aus § 3 Abs. 1 EFZG gegen den Arbeitgeber über den 6-Wochen-Zeitraum hinaus, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht auf einer anderen Krankheit beruht.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens