Mitarbeitervertretungsgesetz MVG EKG MAVO

Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts gelten weder das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) noch die Personalvertretungsgesetze (PersVG bzw. LPersVG), sondern im Bereich der evangelischen Kirche / Diakonie das Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) und im Bereich der katholischen Kirche die Mitarbeitervertretungsordnungen (MAVO) der einzelnen Diözesen. Das MVG.EKD und die MAVO weisen gegenüber dem BetrVG bzw. dem PersVG / den LPersV trotz vieler Gemeinsamkeiten einige spezifische Besonderheiten auf, die man als Fachanwalt für Arbeitsrecht beachten muss.

Der Kündigungsschutz nach dem SGB IX, dem MuSchG, dem BEEG, dem BetrVG etc. oder allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht. Es ist auch große Eile geboten, denn es sind für eine Kündigungsschutzklage Fristen einzuhalten.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Vulgäre Kritik an der Schichtführung rechtfertigt Kündigung nicht

Nach einem Urteil des LAG Düsseldorf rechtfertigt vulgäre Kritik auch in türkisch an der Schichtführung keine Kündigung.

Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge – Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung

Macht ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutzverfahren bewusst falsche Angabe, um sich einen Vorteil hinsichtlich einer Bonuszahlung zu verschaffen, stellt dies eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht dar und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigten.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens