AVR Caritas, AVR DD, AVR-J

Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der kirchlichen Hilfsorganisationen Malteser Hilfsdienst (MHD), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), mithin die sog. AVR Caritas, AVR DD oder AVR-J sind zwar keine Tarifverträge iSd Tarifvertragsgesetzes (TVG), aber haben einem Tarifvertrag in vielerlei Hinsicht vergleichbare Wirkungen als Musterverträge für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht muss man sich mit den Besonderheiten der AVR und ihren Unterschieden bzw. Gemeinsamkeiten hinsichtlich Tarifverträgen auskennen. Rechtsanwalt Marius Schrömbgens befasst sich seit mehr als zwei Jahrzehnten intensiv mit diesen arbeitsrechtlichen Besonderheiten vor allem im karitativen Bereich der kirchlichen Hilfsorganisationen.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Erschütterung des Beweiswerts einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das LAG Hamburg hat festgestellt, dass zwei Abmahnungen und eine fristlose Kündigung gegenüber einer Strahlenschutzbeauftragten unwirksam sind (1 SLa 18/25 und 1 SLa 19/25).

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Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat grundsätzlich einen hohen Beweiswert für die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens