AVR Caritas, AVR DD, AVR-J

Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der kirchlichen Hilfsorganisationen Malteser Hilfsdienst (MHD), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), mithin die sog. AVR Caritas, AVR DD oder AVR-J sind zwar keine Tarifverträge iSd Tarifvertragsgesetzes (TVG), aber haben einem Tarifvertrag in vielerlei Hinsicht vergleichbare Wirkungen als Musterverträge für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht muss man sich mit den Besonderheiten der AVR und ihren Unterschieden bzw. Gemeinsamkeiten hinsichtlich Tarifverträgen auskennen. Rechtsanwalt Marius Schrömbgens befasst sich seit mehr als zwei Jahrzehnten intensiv mit diesen arbeitsrechtlichen Besonderheiten vor allem im karitativen Bereich der kirchlichen Hilfsorganisationen.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen.

Kein Kündigungsschutz bei unzureichender Mitteilung der Schwangerschaft

Auch, wenn feststeht, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung eine Schwangerschaft der betroffenen Arbeitnehmerin biologisch ausgeschlossen ist, beginnt der besondere Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG nach der Berechnungsmethode …

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens