SGB IX

Schwerbehinderte, also Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, haben nach dem 9. Buch des Sozialgesetzbuch (SGB IX) Sonderkündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat. In diesem Fall muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung beim Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung einholen, eine ohne vorherige Einholung der Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Vulgäre Kritik an der Schichtführung rechtfertigt Kündigung nicht

Nach einem Urteil des LAG Düsseldorf rechtfertigt vulgäre Kritik auch in türkisch an der Schichtführung keine Kündigung.

Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge – Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung

Macht ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutzverfahren bewusst falsche Angabe, um sich einen Vorteil hinsichtlich einer Bonuszahlung zu verschaffen, stellt dies eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht dar und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigten.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens