Schwerbehinderte, also Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, haben nach dem 9. Buch des Sozialgesetzbuch (SGB IX) Sonderkündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat. In diesem Fall muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung beim Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung einholen, eine ohne vorherige Einholung der Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

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Marius Schrömbgens
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Aktuelles und Rechtsprechung:

Anspruch des Arbeitnehmers auf Abgeltung von Urlaub
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Abgeltung von Teilurlaub aus mehreren Kalenderjahren, soweit er darlegt, wie viele Urlaubstage aus welchem Urlaubsjahr konkret die Grundlage seines Zahlungsbegehrens bilden.
Ordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulation
Der dringende Verdacht einer fehlerhaften Arbeitszeiterfassung kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, wenn sich ein Arbeitnehmer aller Wahrscheinlichkeit nach von zu Hause aus im Zeiterfassungssystem eingebucht hat, die Arbeit aber erst später im Dienstgebäude aufnimmt.