SGB IX

Schwerbehinderte, also Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, haben nach dem 9. Buch des Sozialgesetzbuch (SGB IX) Sonderkündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat. In diesem Fall muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung beim Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung einholen, eine ohne vorherige Einholung der Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO

Ein Bewerber hat gegenüber dem verantwortlichen Arbeitgeber als Stellenausschreiber einen Anspruch auf eine Geldentschädigung aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO, wenn ihm wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder ein immaterieller Schaden entstanden ist.

Arbeitszeiterfassung bei Hausangestellten

Arbeitgeber von Hausangestellten müssen ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann
Eine vollzeitbeschäftigte Hausangestellte hat vor den spanischen Gerichten ihre Entlassung angefochten.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens