Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens ein halbes Jahr bestanden hat und der Betrieb mehr als 10 Personen beschäftigt. Allerdings sind insbesondere hinsichtlich der Berechnungsweise und der darunter fallenden Personen Besonderheiten zu beachten. Wenn das KSchG eingreift, dann ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist; hierfür gibt es drei Fallgruppen, nämlich die verhaltensbedingte Kündigung, die personenbedingte Kündigung und die betriebsbedingte Kündigung. Im Hinblick auf die Anforderungen der Rechtsprechung ist es wichtig, die Voraussetzungen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.

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Aktuelles und Rechtsprechung:

Für Zeitungsaustragen in Dauernachtarbeit ist ein Zuschlag zu zahlen
Der nach § 6 Abs. 5 ArbZG für Dauernachtarbeit geschuldete Ausgleich durch einen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt erhöht sich bei Dauernachtarbeit regelmäßig auf 30 %.
Corona-Prämie für Pflegekräfte – erforderliche Arbeitsleistungen
Beschäftigte haben nach § 150a SGB XI für das Jahr 2020 Anspruch auf eine Corona-Prämie, wenn sie im Zeitraum vom 01.03.2020 bis einschließlich 31.10.2020 mindestens drei Monate für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren.