Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält, ist das ein sehr einschneidendes Ereignis. Es gilt in einer solchen Situation bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Rat einzuholen, der prüfen kann, ob hier zum Schutz des Arbeitnehmers Gesetze greifen, insbesondere Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX, dem MuSchG, dem BEEG, dem BetrVG etc. oder allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht. Es ist auch große Eile geboten, denn es sind für eine Kündigungsschutzklage Fristen einzuhalten.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

Eine fristlose Kündigung ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung des Arbeitnehmers ist in Verbindungen mit sexuellen Belästigungen sowohl wegen körperlicher Berührungen oder wegen verbaler Übergriffigkeiten als auch wegen des Aufbaus und der Aufrechterhaltung einer Gesamtsituation in der Dienststelle möglich …

Berechtigung des Arbeitgebers zur Verrechnung der Zeitkonten

Soweit eine Betriebsvereinbarung den Arbeitgeber einseitig zur Verwendung eines bereits erarbeiteten Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto ermächtigt, um dem Arbeitnehmer künftig weniger Schichten zuteilen zu müssen, so …

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens