Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält, ist das ein sehr einschneidendes Ereignis. Es gilt in einer solchen Situation bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Rat einzuholen, der prüfen kann, ob hier zum Schutz des Arbeitnehmers Gesetze greifen, insbesondere Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX, dem MuSchG, dem BEEG, dem BetrVG etc. oder allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht. Es ist auch große Eile geboten, denn es sind für eine Kündigungsschutzklage Fristen einzuhalten.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung

Im Rahmen der Beweislastumkehr nach § 36 Abs. 2 Satz 2 HinSchG genügt es, wenn der Arbeitgeber darlegt und notfalls beweist, dass die benachteiligende Maßnahme in erster Linie aus anderen …

Kündigung während der Probezeit nach Hinweisgebermeldung

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Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens