Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält, ist das ein sehr einschneidendes Ereignis. Es gilt in einer solchen Situation bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Rat einzuholen, der prüfen kann, ob hier zum Schutz des Arbeitnehmers Gesetze greifen, insbesondere Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX, dem MuSchG, dem BEEG, dem BetrVG etc. oder allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht. Es ist auch große Eile geboten, denn es sind für eine Kündigungsschutzklage Fristen einzuhalten.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Beendigung des Amts der Schwerbehindertenvertretung

Das Amt der Schwerbehindertenvertretung endet nicht vorzeitig, wenn kein Unterschreiten der für ihre Wahl notwendigen Mindestanzahl von fünf nicht nur vorübergehend beschäftigten schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb …

Tägliche und wöchentliche Mindestruhezeiten

Die tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu, auch wenn sie dieser unmittelbar vorausgeht.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens