Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält, ist das ein sehr einschneidendes Ereignis. Es gilt in einer solchen Situation bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Rat einzuholen, der prüfen kann, ob hier zum Schutz des Arbeitnehmers Gesetze greifen, insbesondere Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX, dem MuSchG, dem BEEG, dem BetrVG etc. oder allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht. Es ist auch große Eile geboten, denn es sind für eine Kündigungsschutzklage Fristen einzuhalten.

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Marius Schrömbgens
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Vulgäre Kritik an der Schichtführung rechtfertigt Kündigung nicht
Nach einem Urteil des LAG Düsseldorf rechtfertigt vulgäre Kritik auch in türkisch an der Schichtführung keine Kündigung.
Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge – Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung
Macht ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutzverfahren bewusst falsche Angabe, um sich einen Vorteil hinsichtlich einer Bonuszahlung zu verschaffen, stellt dies eine erhebliche Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht dar und kann eine fristlose Kündigung rechtfertigten.