Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält, ist das ein sehr einschneidendes Ereignis. Es gilt in einer solchen Situation bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Rat einzuholen, der prüfen kann, ob hier zum Schutz des Arbeitnehmers Gesetze greifen, insbesondere Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX, dem MuSchG, dem BEEG, dem BetrVG etc. oder allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht. Es ist auch große Eile geboten, denn es sind für eine Kündigungsschutzklage Fristen einzuhalten.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Außerordentliche Kündigung wegen angebotener „Schwarzarbeit“

Eine in einem Einzelfall vom Arbeitnehmer gegenüber einem Kunden des Arbeitgebers angebotene, dem Umfang nach geringfügige und unentgeltliche Gefälligkeitsleistung in dessen Marktbereich ist als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung …

Sachwidriger Ausschluss von Arbeitnehmern

Sachwidriger Ausschluss von Arbeitnehmern mit mehr als 60 Krankheitstagen als Anspruchsberechtigte

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens