Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält, ist das ein sehr einschneidendes Ereignis. Es gilt in einer solchen Situation bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Rat einzuholen, der prüfen kann, ob hier zum Schutz des Arbeitnehmers Gesetze greifen, insbesondere Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX, dem MuSchG, dem BEEG, dem BetrVG etc. oder allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht. Es ist auch große Eile geboten, denn es sind für eine Kündigungsschutzklage Fristen einzuhalten.

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Marius Schrömbgens
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Aktuelles und Rechtsprechung:

Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung aufgrund Transsexualität
Transsexualität als solche gehört als nicht zu den in § 1 AGG genannten Benachteiligungsgründen, auf die sich das Benachteiligungsverbot in § 7 Abs. 1 AGG bezieht.
Unzureichende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ist der Arbeitnehmer innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 EFZG länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unzureichend, sofern sie keine Angaben zum Bestehen einer Fortsetzungserkrankung enthält.