Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der kirchlichen Hilfsorganisationen Malteser Hilfsdienst (MHD), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), mithin die sog. AVR Caritas, AVR DD oder AVR-J sind zwar keine Tarifverträge iSd Tarifvertragsgesetzes (TVG), aber haben einem Tarifvertrag in vielerlei Hinsicht vergleichbare Wirkungen als Musterverträge für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht muss man sich mit den Besonderheiten der AVR und ihren Unterschieden bzw. Gemeinsamkeiten hinsichtlich Tarifverträgen auskennen. Rechtsanwalt Marius Schrömbgens befasst sich seit mehr als zwei Jahrzehnten intensiv mit diesen arbeitsrechtlichen Besonderheiten vor allem im karitativen Bereich der kirchlichen Hilfsorganisationen.
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Anspruch auf Wiedereingliederung einer schwerbehinderten Person
Ein Arbeitgeber kann gegenüber einer schwerbehinderten Person verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben mitzuwirken und den Beschäftigten entsprechend dem ärztlichen Wiedereingliederungsplan zu beschäftigen.
Anforderungen an digitale Durchführung vom Bewerbungsprozess
Ein Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Durchführung eines eingeleiteten Zustimmungsverfahrens für eine geplante Einstellung, wenn das Zustimmungsverfahren ordnungsgemäß eingeleitet wurde.