Mitarbeitervertretungsgesetz MVG EKG MAVO

Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts gelten weder das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) noch die Personalvertretungsgesetze (PersVG bzw. LPersVG), sondern im Bereich der evangelischen Kirche / Diakonie das Mitarbeitervertretungsgesetz der evangelischen Kirche in Deutschland (MVG.EKD) und im Bereich der katholischen Kirche die Mitarbeitervertretungsordnungen (MAVO) der einzelnen Diözesen. Das MVG.EKD und die MAVO weisen gegenüber dem BetrVG bzw. dem PersVG / den LPersV trotz vieler Gemeinsamkeiten einige spezifische Besonderheiten auf, die man als Fachanwalt für Arbeitsrecht beachten muss.

Der Kündigungsschutz nach dem SGB IX, dem MuSchG, dem BEEG, dem BetrVG etc. oder allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht. Es ist auch große Eile geboten, denn es sind für eine Kündigungsschutzklage Fristen einzuhalten.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Anspruch auf Wiedereingliederung einer schwerbehinderten Person

Ein Arbeitgeber kann gegenüber einer schwerbehinderten Person verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben mitzuwirken und den Beschäftigten entsprechend dem ärztlichen Wiedereingliederungsplan zu beschäftigen.

Anforderungen an digitale Durchführung vom Bewerbungsprozess

Ein Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Durchführung eines eingeleiteten Zustimmungsverfahrens für eine geplante Einstellung, wenn das Zustimmungsverfahren ordnungsgemäß eingeleitet wurde.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens