SGB IX

Schwerbehinderte, also Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, haben nach dem 9. Buch des Sozialgesetzbuch (SGB IX) Sonderkündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat. In diesem Fall muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung beim Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung einholen, eine ohne vorherige Einholung der Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Aktuelles zum Thema Arbeitsrecht

Anspruch auf Wiedereingliederung einer schwerbehinderten Person

Ein Arbeitgeber kann gegenüber einer schwerbehinderten Person verpflichtet sein, an einer Maßnahme der stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben mitzuwirken und den Beschäftigten entsprechend dem ärztlichen Wiedereingliederungsplan zu beschäftigen.

Anforderungen an digitale Durchführung vom Bewerbungsprozess

Ein Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Durchführung eines eingeleiteten Zustimmungsverfahrens für eine geplante Einstellung, wenn das Zustimmungsverfahren ordnungsgemäß eingeleitet wurde.

Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwalt Marius Schrömbgens