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Urlaubsgewährung bei Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung
Im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass die außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst.
Beobachtung eines Arbeitnehmers durch Detektive
Lässt der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne einen konkreten Tatverdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung durch Detektive über mehrere Tage hinweg mittels der Anfertigung von Fotos beobachten ohne …
Eigenmächtiger Urlaubsantritt bei unwirksamer Kündigung
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine eigenmächtige Urlaubsnahme des Arbeitnehmers an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund im Rahmen einer fristlosen Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 BGB zu bejahen.
Frage der Beweislast bei Verdachtskündigungen
Im Falle des Ausspruchs einer Verdachtskündigung muss die darlegungsbelastete Arbeitgeberin Tatsachen vortragen, die nicht lediglich Fragen aufwerfen, Zweifel aufkommen lassen und mehr oder weniger starke Vermutungen indizieren.
Schadensersatz für veruntreute Gelder bei Betriebsübergang
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Freistellung
Wird ein Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der Vergütung, jedoch unter Anrechnung von Urlaub und Freizeitausgleich, einvernehmlich freigestellt, ohne dass eine ausdrückliche Regelung zur Anrechnung …
Mitbestimmungspflichtige Versetzung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds
Eine mitbestimmungspflichtige Einstellung ist auch dann zu bejahen, wenn ein Arbeitnehmer, der bei einer ausländischen Gesellschaft angestellt ist und dort seinen Dienstsitz hat, zum Leiter eines Teams berufen wird, wenn sich dieses (auch) aus Arbeitnehmern eines deutschen Betriebs zusammensetzt.
Die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung
Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören…
Geltendmachung der Unwirksamkeit von Abmahnungen durch Betriebsrat
Der Arbeitgeber darf Abmahnungen, mit denen er die Amtsausübung von Betriebsratsmitgliedern rügt und Sanktionen nach § 23 Abs. 1 BetrVG in Form von betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnungen androht, unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit nicht in die Personalakten der Betriebsratsmitglieder aufnehmen.
Der Entfall des Anspruchs auf Sozialplanabfindung
Die Auslegung einer Betriebsvereinbarung bestimmt sich aufgrund ihrer normativen Wirkung nach den Grundsätzen der Tarifvertrags- und Gesetzesauslegung.
Entschädigungsanspruch aufgrund Benachteiligung wegen der Religion
Die Aufforderung in einer Stellenanzeige, die Konfession anzugeben, ist ein ausreichendes Indiz für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion gemäß § 22 AGG.
Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds an der Wahrnehmung Amtes
Während der Dauer einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit ist ein nach § 38 Abs. 1 BetrVG freigestelltes Betriebsratsmitglied an der Wahrnehmung seines Amts verhindert.
Möglichkeit von Betriebsratssitzungen mittels Videokonferenzen
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers aus § 106 GewO enthält keine Grundlage dahingehend, die Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Betriebsrats zu untersagen.
Haftung des Arbeitgebers bei nicht fristgerechter Zahlung
Der Anspruch auf Mutterschutzlohn entsteht mit dem Eintritt des Beschäftigungsverbotes und dauert so lange, wie das Beschäftigungsverbot tatbestandsmäßig vorliegt und der ausgleichsbedürftige Verdienstausfall eintritt.
Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot
Die Aufforderung in einer Stellenanzeige, die Konfession anzugeben, ist ein ausreichendes Indiz für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion gem. § 22 AGG.
Anforderungen an die Betriebsratsanhörung bei einer Wartezeitkündigung
Bei einer Kündigung in der Wartezeit ist die Substantiierungspflicht nicht an den objektiven Merkmalen der Kündigungsgründe des noch nicht anwendbaren § 1 KSchG, sondern allein an den Umständen zu messen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet.
Entgeltfortzahlung an Feiertagen nur bei tatsächlich ausgefallener Arbeitszeit
Wochenfeiertage haben ohne besondere tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelung keine Verringerung der geschuldeten regelmäßigen Arbeitszeit zur Folge.
Fristlose Kündigung – keine niedrigeren Anforderungen
Der Beklagte hatte die Klägerin zum 01.08.2019 als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte eingestellt.
Verjährung von Urlaubsansprüchen?
Die Klägerin war vom 01.11.1996 bis zum 31.07.2017 bei dem Beklagten als Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin beschäftigt. Sie hatte im Kalenderjahr Anspruch auf 24 Arbeitstage Erholungsurlaub.
private Aufzeichnungen des Arbeitnehmers sind Geschäftsgeheimnisse
Ein zukünftiger Unterlassungsanspruch, mit welchem der zivilrechtliche Geheimnisschutz geltend gemacht wird, richtet sich seit dem 26.04.2019 mangels Vorliegens einer Übergangsvorschrift nach dem GeschGehG.
Pflicht des Arbeitgebers zur Erstattung von Betankungskosten
Die Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB im Rahmen einer fristlosen Kündigung ist in zwei Stufen vorzunehmen. Der wichtige Grund muss als Kündigungsgrund sowohl geeignet als auch verhältnismäßig sein.
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Maßregelungsverbots
Ein Verstoß gegen das in § 612a BGB geregelte Maßregelungsverbot kann grundsätzlich Sekundäransprüche auf Schadensersatz begründen.
Pflegekraft muss möglicherweise kontaminierte Arbeitskleidung nicht selbst reinigen
Die in dem Hygieneplan eines Arbeitgebers (hier: eines Betreibers eines Pflegezentrums) getroffene Regelung, wonach die Beschäftigten die Arbeitskleidung selbst zu waschen haben, verstößt gegen § 9 Abs. 3 Nr. 5 der Biostoffverordnung
Verbot des Nachschiebens von Kündigungsgründen bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer
Bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer scheitert das Nachschieben von Kündigungsgründen im Kündigungsschutzprozess an der insoweit regelmäßig fehlenden vorherigen Mitteilung dieser Kündigungsgründe an das Integrationsamt.
Keine Abänderung des Rechtswegs zu den Gerichte für Arbeitssachen durch kirchliches Recht
Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch wegen Datenschutzverstoßes durch kirchliche Stellen im Rahmen der Anwendung des Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) ist § 50 KDG. § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG regelt die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis.
Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten
§ 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG sieht die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche eines angestellten Geschäftsführers eines Vereins vor. Die gesetzliche Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG kann auch bei einem besonderen Vertreter i.S.d. § 30 BGB zur Anwendung gelangen, so dass dieser nicht als Arbeitnehmer einzustufen ist
Mindestlohn für Einsatz in der umfassenden häuslichen Betreuung
Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen.
Außerordentliche Änderungskündigung durch Diakonie Deutschland
Obwohl die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland bei ordentlich unkündbaren Mitarbeitern eine außerordentliche Kündigung nur aus in der Person oder in dem Verhalten liegenden Gründen vorsehen, kann eine außerordentliche Kündigung in Extremfällen auch aus betriebsbedingten Gründen zulässig sein.
Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nicht an Gründe gebunden
Der Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1 TzBfG ist nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe, wie z.B. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, gebunden.
Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei einer außerordentlichen Kündigung
Die Wahrung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB gehört nicht zu den „Gründen für die Kündigung“ i.S.v. § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, über die der Arbeitgeber den Betriebsrat unterrichten muss. Deshalb muss der Arbeitgeber hierzu keine gesonderten Ausführungen machen.